Ausschlussfrist

Ausschlussfrist ist der Termin, bis zu dem bei der jeweiligen Universität oder Hochschule Anträge gestellt bzw. Unterlagen eingereicht werden können, z. B. ein Härtefallantrag im Rahmen der Bewerbung für einen Studienplatz. Es gilt der Posteingang, also das Datum, an dem die Unterlagen ankommen und nicht das Datum, an dem sie verschickt wurden. Bewerbungs- oder andere Unterlagen, die nach der Ausschlussfrist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.