Grundständige Studiengänge – Zulassung, Zulassungsbeschränkungen

Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, müssen klären, wie die vorhandenen Studienplätze vergeben werden („Zulassung“). Diese Klärung ist nur dann notwendig, wenn der gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschränkung hat.
Wenn in einem Studiengang die Nachfrage nach Studienplätzen das vorhandene Angebot übersteigt, kann vor Beginn des Zulassungsverfahrens die Anzahl der zur Vergabe stehenden Studienplätze beschränkt werden. Dies wird üblicherweise mit dem lateinischen Begriff „Numerus Clausus“ („NC“) bezeichnet. „Örtlich zulassungs-beschränkt“ bedeutet, dass ein Studiengang an einer bestimmten Universität oder Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Es gibt auch einige wenige Studiengänge, die an allen anbietenden Universitäten und daher „bundesweit zulassungsbeschränkt“ sind. Dies betrifft die medizinischen Studiengänge und den Studiengang „Pharmazie“ an der Universität Hamburg. Für diese Studiengänge gibt es ein eigenes Zulassungsverfahren, das von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt wird.
Diese Ausführungen gelten nur für Bewerber*innen, die ihre Berechtigung zum Studium in Deutschland erworben haben.

Grundständige Studiengänge – Zulassungsverfahren

Je nach Land und Universität bzw. Hochschule gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bezüglich der Zulassungsverfahren. Die typischen Verfahren für die Verteilung der Studienplätze bei örtlich und bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen haben folgende Struktur:

  • Vorabquoten für besondere Gruppen von Bewerber*innen, z. B. für Fälle außergewöhnlicher Härte oder für Personen ohne schulische Berechtigung zum Studium. Die danach verbleibenden Studienplätze werden in der sogenannten Hauptquote vergeben.
  • Die Hauptquote ist entweder mit der Leistungsquote identisch oder besteht aus einer Leistungs- und einer Wartezeitquote. Innerhalb der Leistungsquote werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, das je nach Universität bzw. Hochschule und Studiengang unterschiedlich gestaltet sein kann. Zum Teil werden innerhalb der Leistungsquote weitere Teilquoten mit unterschiedlichen Auswahlkriterien gebildet. Falls es eine Wartezeitquote gibt, wird in dieser Quote nach der Anzahl der Wartesemester und damit dem Alter der Berechtigung zum Studium ausgewählt.

    Diese Ausführungen gelten nur für Bewerber*innen, die ihre Berechtigung zum Studium in Deutschland erworben haben.

HmbHG

Abkürzung für „Hamburgisches Hochschulgesetz“ Jedes Bundesland hat ein eigenes Landeshochschulgesetz mit spezifischen Regelungen zum Thema „Studium und Be-hinderung“. Das Hamburgische Hochschulgesetz enthält unter anderem Vorgaben zum Nachteilsausgleich sowie zu den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen.

Hochschulstart.de – Stiftung für Hochschulzulassung

Das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung hat den Namen „hochschulstart.de“. Zum Teil wird „hochschulstart“ auch als Synonym für „Stiftung für Hochschulzulassung benutzt. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund. Sie ist insbesondere zuständig für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerber*innen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie für die Koordination des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ (DoSV)

HZG

Abkürzung für „Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg – Hochschulzulassungsgesetz“. Jedes Bundesland hat eigene landesrechtlichen Regelungen für die Zulassung zum Studium an Universitäten und Hochschulen.

Matrikelnummer

Unter „Matrikel“ wird das amtliche Verzeichnis der Studierenden einer Universität oder Hochschule verstanden. Studierende erhalten bei der erstmaligen Immatrikulation eine Nummer im Verzeichnis der Studierenden, die Matrikelnummer. Sie dient der Identifikation innerhalb der Universität bzw. Hochschule. Diese Nummer erscheint auf dem Studierendenausweis und muss häufig auch bei Verwaltungsvorgängen, z. B. der Anmeldung zu oder der Teilnahme an Prüfungen abgegeben werden.

Mensa

Mensa ist eine Kurzform für das lateinische „mensa academica“ wobei „mensa“ Tisch und „academica“ akademisch bedeutet. Eine Mensa ist eine hochschulgastronomische Einrichtung, die Studierende und andere Angehörige von Universitäten und Hochschulen verpflegen. Die Hamburger Mensen, Cafés und Café-Shops werden überwiegend vom Studierendenwerk Hamburg betrieben.

Modul, Modulbeschreibung

Bachelor- und Masterstudiengänge sind in Studieneinheiten bzw. Module gegliedert, die durch die Zusammenfassung von Studieninhalten thematisch und zeitlich abgegrenzt sind. Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern vermittelt werden können. Die veröffentlichten Modulbeschreibungen enthalten in der Regel mindestens folgende Informationen: Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Leistungspunkten entsprechend dem European Credit Trans-fer System (ECTS, ECTS-Leistungspunkte und Benotung, Häufigkeit des Angebots des Moduls, Arbeitsaufwand und Dauer des Moduls).

Nachteilsausgleich

Die für alle geltenden Studien- und Prüfungsbedingungen können sich im Einzelfall als Hindernis erweisen und daher zu Nachteilen bzw. Erschwernissen führen, wenn das Studium unter diesen Bedingungen absolviert werden muss. Studierende mit Beeinträchtigungen haben daher die Möglichkeit, als Ausgleich individuell angepasste Bedingungen zu beantragen und dadurch im Einzelfall gleichwertige Bedingungen herzustellen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich für alle Studien- und Prüfungsbedingungen, ist aber explizit nur für die Studien- und Prüfungsbedingungen vorgesehen, die in Prüfungsordnungen und fachspezifische Bedingungen geregelt werden. Das sind vor allem Studien- und Prüfungsleistungen, Anwesenheitspflichten sowie Vorgaben für die Organisation und Durchführung des Studiums.