c. t. und s.t.

Insbesondere Universitäten nutzen die Abkürzungen c. t. und s. t. c. t. ist die Abkürzung für “cum tempore” (lateinisch: mit Zeit). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c. t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an, als angegeben (so genanntes „akademisches Viertel”). s. t. ist Abkürzung für „sine tempore” (lateinisch: ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz s.t. angekündigt werden, fangen pünktlich zur vollen Stunde an. Es ist jedoch üblicher, dass Lehrveranstaltungen eine Viertelstunde nach der angegebenen Zeit beginnen.

Beurlaubung vom Studium

Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden, jedoch im ersten Fachsemester zum Teil nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehrwöchige oder mehrmonatige Krankheitsphasen, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließen, gelten in der Regel als wichtiger Grund. Weitere Gründe sind z. B. Schwangerschaft oder Auslandsaufenthalte. Der Antrag ist in der Regel mit der Rückmeldung zu stellen. Bei Eintritt einer Krankheitsphase während eines laufenden Semesters kann zum Teil auch dann noch eine Beurlaubung erfolgen. Die Zahl der Urlaubssemester ist je nach Beurlaubungsgrund bzw. universitärer oder hochschulischer Regelung zum Teil begrenzt. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester. Da der Status „Studierende*r“ auch während der Beurlaubung bestehen bleibt, ohne jedoch zu studieren, muss der Semesterbeitrag auch für ein Urlaubssemester gezahlt werden. Während der Beurlaubung dürfen in der Re-gel keine oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Urlaubssemester können Auswirkungen auf die Studienfinanzierung, den Aufenthaltsstatus, die Kinderbetreuung und weitere Bereiche haben. Studierende sollten sich daher vor einer Beurlaubung beim Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI des Studierendenwerks Hamburg und bei den Beratungs-stellen bzw. Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen der Universitäten und Hochschulen beraten lassen.

AStA

Abkürzung für „Allgemeiner Studierendenausschuss“. Die verfasste Studierendenschaft ist die Interessenvertretung der Studierenden. Sie wählt in freier, gleicher und geheimer Wahl einmal im Jahr (Wintersemester) die Parlamentarier*innen des Studierendenparlaments (StuPa). Um die Debatten und Anträge und Weisungen des StuPa umzusetzen, wird der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) durch das Parlament eingesetzt. Für die Finanzierung des AStA zahlen Studierende bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung einen Beitrag, der Teil des „Semesterbeitrags“ ist.