Masterstudiengänge – Definition

Masterstudiengänge können studiert werden, wenn zuvor ein Bachelor- oder ein anderer grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde. Manche Berufsziele, z. B. Lehrer*in, sind nur mit einem Masterabschluss zu erreichen. Konsekutive Masterstudiengänge können direkt im Anschluss an einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss begonnen werden. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen hingegen qualifizierte berufliche Erfahrungen von in der Regel mindestens einem Jahr voraus.