Nachteilsausgleich

Die für alle geltenden Studien- und Prüfungsbedingungen können sich im Einzelfall als Hindernis erweisen und daher zu Nachteilen bzw. Erschwernissen führen, wenn das Studium unter diesen Bedingungen absolviert werden muss. Studierende mit Beeinträchtigungen haben daher die Möglichkeit, als Ausgleich individuell angepasste Bedingungen zu beantragen und dadurch im Einzelfall gleichwertige Bedingungen herzustellen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich für alle Studien- und Prüfungsbedingungen, ist aber explizit nur für die Studien- und Prüfungsbedingungen vorgesehen, die in Prüfungsordnungen und fachspezifische Bedingungen geregelt werden. Das sind vor allem Studien- und Prüfungsleistungen, Anwesenheitspflichten sowie Vorgaben für die Organisation und Durchführung des Studiums.