Teilzeitstudium

An manchen Universitäten und Hochschulen können Studierende, die aus wichtigem Grund auf Antrag offiziell als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dazu führen, dass das vorgesehene Pensum nicht erbracht werden kann, gelten in der Regel als wichtiger Grund. Nähere Informationen dazu sind bei den jeweiligen Universitäten und Hochschulen erhältlich. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich in der Regel die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Auch im Teilzeitstatus muss der Semesterbeitrag in voller Höhe gezahlt werden.