Hochschulstart.de – Stiftung für Hochschulzulassung

Das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung hat den Namen „hochschulstart.de“. Zum Teil wird „hochschulstart“ auch als Synonym für „Stiftung für Hochschulzulassung benutzt. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund. Sie ist insbesondere zuständig für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerber*innen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie für die Koordination des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ (DoSV)

Attest, qualifiziertes

Studierende, die aufgrund von Krankheit von einer Prüfung zurücktreten, müssen als Nachweis häufig ein qualifiziertes Attest einreichen. Ein solches Attest enthält üblicherweise Angaben zu den von einer Krankheit ausgehenden Funktionsstörungen, den Auswirkungen der Krankheit auf die Prüfungsfähigkeit aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt der dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungen sowie der ärztlichen Prognose über die Dauer der Krankheit. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht häufig nicht aus. Nur ein qualifiziertes Attest ermöglicht es, der Prüfungsbehörde oder dem Prüfungsausschuss aufgrund der ärztlichen Angaben die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

AStA

Abkürzung für „Allgemeiner Studierendenausschuss“. Die verfasste Studierendenschaft ist die Interessenvertretung der Studierenden. Sie wählt in freier, gleicher und geheimer Wahl einmal im Jahr (Wintersemester) die Parlamentarier*innen des Studierendenparlaments (StuPa). Um die Debatten und Anträge und Weisungen des StuPa umzusetzen, wird der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) durch das Parlament eingesetzt. Für die Finanzierung des AStA zahlen Studierende bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung einen Beitrag, der Teil des „Semesterbeitrags“ ist.