Hinweise zur Erstellung von Datenschutzerklärungen

Bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen sollte auf folgendes geachtet werden:

  • Verwendung von klaren Strukturen unter Nutzung aussagekräftiger Überschriften
  • übersichtliche Darstellung relevanter Inhalte, die kurz und unter Verwendung von klarer und verständlicher Sprache ausgeführt werden
  • Vermeidung von juristischer oder technischer Fachsprache
  • Verwendung einheitlicher Vorlagen/Muster

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben über die Abrufbarkeit von Datenschutzerklärungen auf Webseiten. Zur Orientierung kann man sich nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 TMG (Impressumspflicht) „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar“ richten, d.h. im Konkreten:

  • auf der Startseite angebrachter gut sichtbarer Link (z.B. im Footer oder Header der Website)
  • aus der Bezeichnung des Links geht der dahinterstehende Inhalt klar hervor
  • dauerhafte Vorhaltung der Datenschutzerklärung auf der Webseite