Musik

Urheberrechtlicher Schutz von Musik

Eine musikalische Komposition ist als so genanntes Musikwerk urheberrechtlich schutzfähig.

Urheber sind der Komponist und andere am Werk beteiligte Personen wie der Arrangeur und der Orchestrator.

Der Urheberschutz umfasst bei Musikwerken neben dem Vervielfältigungsrecht an den Noten insbesondere das Aufführungsrecht und das Senderecht.

Ein Liedtext ist als Sprachwerk separat schutzfähig.

Leistungsschutzrechte

Musik kann auch durch Leistungsschutzrechte geschützt sein, nämlich eine musikalische Darbietung eines (fremden) Musikwerks durch das Recht des ausübenden Künstlers, eine Musikveranstaltung durch das Recht des Veranstalters, eine Musikaufnahme durch das Recht des Tonträgerherstellers und eine Musiksendung durch das Recht des Sendeunternehmens.

Schranken

Das Urheberrecht an Musik findet seine Grenzen unter anderem in der zulässigen freien Benutzung und im Musikzitat.