Persönlichkeitsrechte Dritter (Recht am eigenen Bild)

Du möchtest in den HOOU-Lernmaterialien Personenbilder verwenden und bist unsicher, wie du dabei vorgehen sollst?

Grundsätzlich weist der Gesetzgeber natürlichen Personen das Selbstbestimmungsrecht darüber zu, ob und wenn ja in welcher Form Bildnisse veröffentlicht, vervielfältigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Kern dieses Grundsatzes ist im Instrument der Einwilligung ausgeprägt, d.h. grds. dürfen Personen nicht ohne ihre Einwilligung abgebildet und die Abbilder veröffentlich werden.

Eine Einwilligung ist grundsätzlich nicht formbedürftig, d.h. sie kann schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Handeln erteilt werden. Schlüssiges Handeln kann zum Beispiel das „Posieren“ vor einer Kamera sein. Die sicherste Form – und deswegen im HOOU-Kontext zu empfehlen – ist die schriftliche Einwilligung.

Mustererklärungen (DOC/PDF)

In dem folgenden beiden Videos (Dauer: 0:59min & 2:02min, CC-BY-Lizenz?!) wird die Grundsatz- & Ausnahmesystematik des Rechts am eigenen Bild sehr anschaulich erläutert.

Mit der unmittelbaren Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung seit 25. Mai 2018 ist nicht nur die öffentliche Verbreitung, sondern auch bereits das Speichern (d.h. Aufnehmen) von Bildern natürlicher Personen in den besonderen Fokus geraten, da bereits Foto- / Filmaufnahmen eine datenschutzrechtlich relevante Verarbeitung personenbezogener Daten sind.

Auf folgende Rechtsgrundlagen könnt ihr euch beziehen, wenn ihr Foto- bzw. Filmaufnahmen in den HOOU-Lerninhalten aufnehmt.

Einwilligung der Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), z.B. etwa über die Teilnahme an einer Veranstaltung
berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

In dem folgenden Video (Dauer: 10:52 min, RA Dr. Bernhard Knies) werden die datenschutzrechtlichen Besonderheiten des Rechts am eigenen Bild anschaulich erläutert.

In dem folgenden Video (Dauer ca. 30 min, Prof. Dr. Iris Kirchner-Freis LL.M. Eur, CC-BY-SA-Lizenz) werden die Grundlagen und auch die Besonderheiten des Rechts am eigenen Bild auf sehr hohem juristischen Niveau auch an Hand einiger praxisnaher Beispiele erläutert.