Allgemeine Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist der Nachweis der jeweils „passenden“ Berechtigung zum Studium. Gängiger ist dafür der Begriff der Hochschulzugangsberechtigung, der in der Regel als „HZB“ abgekürzt wird. Als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Zeugnis bezeichnet, welches zum Zugang zu einem Studium an einer Universität oder Hochschule berechtigt. Die meisten Bewerber*innen verfügen über eine schulische Berechtigung zum Studium, insbesondere Abitur oder Fachhochschulreife. Manche Bewerber*innen haben sogenannte nicht schulische Berechtigungen zum Studium, z. B. aufgrund einer Fortbildungsprüfung als Meister*in oder Fachwirt*in. Die Berechtigung zum Studium zu einem bestimmten Studiengang kann zum Teil auch durch eine Aufnahmeprüfung erlangt werden, z. B. von beruflich qualifizierten und erfahrenen Bewerber*innen auf der Grundlage von § 38 HmbHG.
Diese Ausführungen gelten nur für Bewerber*innen, die ihre Berechtigung zum Studium in Deutschland erworben haben.