Wohnanlage für Studierende

Das Studierendenwerk Hamburg bietet in seinen Wohnanlagen Studierenden mit vielfältigen Wohnformen und günstiger All-inclusive-Miete ein Zuhause. Das Beratungszentrum Wohnen des Studierendenwerks Hamburg informiert, in welchen Wohnanlagen geeignete Zimmer vorhanden sind; es prüft, wie beeinträchtigungsspezifische Anforderungen beim Wohnen berücksichtigt werden können und berät zum Härtefallantrag für eine ggf. bevorzugte Berücksichtigung bei der Wohnplatzvergabe, z. B. wenn gesundheitliche Einschränkungen bzw. Behinderungen vorliegen, die die Wohnungssuche erschweren. Weitere Wohnanlagen für Studierende werden u. a. von konfessionellen oder anderen gemeinnützigen Organisationen betrieben.

Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis ist ein Register aller Lehrveranstaltungen, die von einer Universität bzw. Hochschule, einer Fakultät, einem Fachbereich oder einem Studiengang im jeweiligen Semester angeboten werden. Vorlesungsverzeichnisse werden meistens in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Vorlesungs-verzeichnis manchmal auch die Lehrenden sowie weitere nützliche Informationen aufgeführt. Falls Erläuterungen zu den Lehrveranstaltungsinhalten, zur Literatur o. Ä. gegeben werden, handelt es sich um ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis.

Tutorium, Tutor*in

Eine Reihe von Lehrveranstaltungen werden durch Tutorien begleitetet, welche vor allem dem Üben des in der Lehrveranstaltung vermittelten Lehrstoffs dienen. Der Begriff wird auch für studentisch betreute Einführungsveranstaltungen für Studienanfängerinnen, die vor dem Start des Studiums oder auch semesterbegleitend durchgeführt werden. Tutorien finden in der Regel in kleinen Gruppen statt. Die Personen, die ein Tutorium durchführen, werden als Tutorin bezeichnet. Es handelt sich häufig um Studierende höherer Fachsemester, die die betreffende oder eine ähnliche Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert haben oder die für den Einsatz im Rahmen von Einführungsveranstaltungen geschult wurden.

Teilzeitstudium

An manchen Universitäten und Hochschulen können Studierende, die aus wichtigem Grund auf Antrag offiziell als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dazu führen, dass das vorgesehene Pensum nicht erbracht werden kann, gelten in der Regel als wichtiger Grund. Nähere Informationen dazu sind bei den jeweiligen Universitäten und Hochschulen erhältlich. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich in der Regel die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Auch im Teilzeitstatus muss der Semesterbeitrag in voller Höhe gezahlt werden.

Studienfinanzierung

ist die Finanzierung eines Studiums an einer Universität oder Hochschule. Die Einnahmen – z. B. Elternunterhalt, Kindergeld, eigener Verdienst, BAföG, Stipendium, Kredit, Darlehen, Sozialleistungen, Renten – sollten die Ausgaben – z. B. für Miete und Nebenkosten, Lebenshaltung, Krankenversicherung, Semesterbeitrag, Lernmittel, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, krankheits- oder behinderungsbedingter Mehrbedarf – decken. Die gesicherte Studienfinanzierung ist eine wesentliche Grundlage für das Gelingen des Studiums.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk Hamburg ist für die Betreuung und Förderung von mehr als 73.000 Studierenden im sozialen und wirtschaftlichen Bereich an sieben Hamburger Universitäten und Hochschulen zuständig. Es bietet eine Vielzahl von studienbegleitenden Services, z. B. Studienfinanzierung, Wohnanlagen, Hochschulgastronomie, zielgruppenspezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote, Kinderbetreuung.

Studien- bzw. Hochschulhilfe

Manche Studierende mit Behinderungen benötigen personelle oder technische Unterstützung für die Durchführung des Studiums, insbesondere Studierende, die blind oder taub sind, erhebliche Beeinträchtigungen des Sehens oder Hörens haben sowie Studierende mit motorischen Beeinträchtigungen, die zu Assistenzbedarf führen. Die notwendige Unterstützung für die Durchführung des Studiums, wie z. B. Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher*innen, Assistenzpersonen für studienbezogene Aktivitäten oder technische Hilfsmittel, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe als Leistungen zur Teilhabe an Bildung finanziert werden.

Stipendium

Stipendien sind die günstigste Art der Studienfinanzierung, weil sie in der Regel als Zuschuss geleistet werden und damit nicht zurückgezahlt werden müssen. Hierfür sind kein 1er-Abitur bzw. 1er-Studium zwingend, auch gute Leistungen und soziales, gesellschaftliches oder politisches Engagement werden bei der Auswahl berücksichtigt. Viele Stiftungen bieten zusätzlich noch über die so genannte „ideelle Förderung“ ein umfangreiches Begleitprogramm. Stipendien werden überwiegend von staatlichen Stiftungen (Begabtenförderungswerke, Aufstiegsstipendium, Deutschlandstipendium) sowie von nichtstaatlichen Stipendiengebern wie Verbänden, Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen vergeben. Die Anforderungen und Konditionen der verschiedenen Stipendien unterscheiden sich. Während die staatlichen Begabtenförderungswerke nach einheitlichen Richtlinien die Mittel vergeben, kann man zu den Anforderungen und Konditionen bei nicht-staatlichen Stiftungen keine einheitliche Aus-sage treffen. Im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt des Studierendenwerks Hamburg erhalten Sie zielgruppenspezifische Informationen über Stipendien von Begabtenförderungswerken und anderen Stiftungen.

Sonderantrag

Bewerber*innen für einen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur üblichen Bewerbung für einen grundständigen oder einen konsekutiven Masterstudiengang einen so genannten „Sonderantrag“ stellen und dadurch ihre Chancen auf den gewünschten Studienplatz verbessern. Der wichtigste Sonderantrag ist der Härtefallantrag. Ein anerkannter Härtefallantrag kann unabhängig von anderen Auswahlkriterien zur Zulassung im gewünschten Studiengang führen, wenn genügend Plätze für Härtefalle zur Verfügung stehen.

Masterstudiengänge – Definition

Masterstudiengänge können studiert werden, wenn zuvor ein Bachelor- oder ein anderer grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde. Manche Berufsziele, z. B. Lehrer*in, sind nur mit einem Masterabschluss zu erreichen. Konsekutive Masterstudiengänge können direkt im Anschluss an einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss begonnen werden. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen hingegen qualifizierte berufliche Erfahrungen von in der Regel mindestens einem Jahr voraus.