An den Hamburger Universitäten und Hochschulen gibt es zum Teil die Möglichkeit, dass Studierende wegen schwerer Krankheit ds Studium „aussetzen“. Aussetzung bedeutet, dass Studierende sich exmatrikulieren und später in den bisherigen Studiengang ohne erneutes Zulassungsverfahren wieder einschreiben dürfen. Je nach Universität bzw. Hochschule muss sowohl die Aussetzung als Ganzes oder nur die Wiedereinschreibung beantragt werden. Eine „Wiedereinschreibung“ ist je nach Universität bzw. Hochschule auch für Personen möglich, die sich trotz Zulassung nicht immatrikuliert haben. Informationen zur Wiedereinschreibung sind bei den jeweiligen Universitäten oder Hochschulen erhältlich. Eine Exmatrikulation bzw. eine Wiedereinschreibung kann Auswirkungen auf die Studienfinanzierung, die Krankenversicherung, den Aufenthaltsstatus, die Kinderbetreuung und weitere Bereiche haben. Studierende sollten sich daher vor einer Exmatrikulation beim Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI des Studierendenwerks Hamburg und bei den Beratungsstellen bzw. Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen der Universitäten und Hochschulen beraten lassen.