Als Immatrikulation wird die (erstmalige) Aufnahme in das Verzeichnis der Studierenden („Matrikel“) bezeichnet. Wer immatrikuliert ist, gilt als Studierende*r. Die Einschreibung erfolgt für einen bestimmten (Teil-) Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist dafür der Zulassungsbescheid erforderlich, der nur nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich der betreffenden Universität oder Hochschule zugesandt bzw. abgegeben werden