Semesterbeitrag

Studierende müssen bei der Immatrikulation in das erste bzw. der Rückmeldung in Folgesemester einen Betrag entrichten, der von Hochschule zu Hochschule variieren kann. Der Beitrag muss auch bei einer Beurlaubung vom Studium bezahlt werden. Der Semesterbeitrag besteht aus dem „eigentlichen“ Beitrag und einem Verwaltungskostenbeitrag. Der „eigentliche“ Beitrag setzt sich zusammen aus den Beitragsanteilen für das Semesterticket und den Semesterticket-Härtefonds sowie Beitragsanteilen für das Studierendenwerk Hamburg und die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (AStA).