Manche Studierende mit Behinderungen benötigen personelle oder technische Unterstützung für die Durchführung des Studiums, insbesondere Studierende, die blind oder taub sind, erhebliche Beeinträchtigungen des Sehens oder Hörens haben sowie Studierende mit motorischen Beeinträchtigungen, die zu Assistenzbedarf führen. Die notwendige Unterstützung für die Durchführung des Studiums, wie z. B. Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher*innen, Assistenzpersonen für studienbezogene Aktivitäten oder technische Hilfsmittel, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe als Leistungen zur Teilhabe an Bildung finanziert werden.