Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss und können unmittelbar nach Erlangen einer Berechtigung zum Studium, z. B. Abitur, begonnen werden. Dazu zählen alle Bachelorstudiengänge sowie einige wenige Stu-diengänge an Universitäten, z. B. medizinische Studiengänge, die mit einem (ersten) Staatsexamen abschließen.