Um einen Studienplatz in einem grundständigen Studiengang zu erhalten, müssen Bewerber*innen klären, ob sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. Bewerber*innen benötigen als allgemeine Zugangsvoraussetzung die „passende“ Berechtigung zum Studium und müssen in manchen Studiengängen zusätzlich sogenannte studiengangspezifische („besondere“) Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um die Eignung für einen bestimmten Studiengang nachzuweisen. Dazu zählen z. B. praktische Tätigkeiten, besondere Befähigungen oder Vorbildungen, z. B. Sprachkenntnisse oder das erfolgreiche Absolvieren einer Eignungsprüfung, die Teilnahme an einem Studienorientierungs- oder Selbsttestverfahren („self assessment“). Besondere Zugangsvoraussetzungen müssen in der Regel bereits vor oder zeitgleich mit der Bewerbung, manchmal auch bis zu einem bestimmten Semester nachgewiesen werden.
Diese Ausführungen gelten nur für Bewerber*innen, die ihre Berechtigung zum Studium in Deutschland erworben haben.