Prüfungsordnung

Eine Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für Prüfungen an Universitäten und Hochschulen fest. Sie ist rechtsverbindlich, ihre Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden. Nach § 60 Abs. 2 HmbHG sollen Prüfungsordnungen unter anderem den Inhalt und Aufbau des Studiums, den Prüfungszweck, die Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen, Form, Dauer und Bewertung von Prüfungen sowie eine Reihe weiterer Punkte regeln – nicht zuletzt den Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen.