Checkliste zu den Prinzipien der BITV 2.0
Die BITV-Checkliste soll als Werkzeug dienen, um eigene Internetauftritte und -angebote sowie grafische Programmoberflächen grob auf Barrierefreiheit zu prüfen. Hierbei dient als Grundlage die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)“.
§ 2 (Einzubeziehende Gruppen von Menschen mit Behinderungen) sieht vor:
„Die Gestaltung der in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik ist dazu bestimmt, Menschen mit
Behinderungen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.“
Dabei soll dieses Dokument lediglich als erste Orientierung dienen und ersetzt keineswegs eine professionelle Prüfung des Angebotes auf Barrierefreiheit.
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