Studierende, die aufgrund von Krankheit von einer Prüfung zurücktreten, müssen als Nachweis häufig ein qualifiziertes Attest einreichen. Ein solches Attest enthält üblicherweise Angaben zu den von einer Krankheit ausgehenden Funktionsstörungen, den Auswirkungen der Krankheit auf die Prüfungsfähigkeit aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt der dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungen sowie der ärztlichen Prognose über die Dauer der Krankheit. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht häufig nicht aus. Nur ein qualifiziertes Attest ermöglicht es, der Prüfungsbehörde oder dem Prüfungsausschuss aufgrund der ärztlichen Angaben die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht.