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Sind die Materialien, die ich in meinen Lehrveranstaltungen einsetze, eigentlich barrierefrei und damit für alle Studierenden nutzbar?

Barrierefrei sind Materialien nach Definition des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes, wenn sie für Menschen mit Behinderung gleichberechtigt nutzbar sind. Um die gleichberechtigte Teilnahme am Studium zu ermöglichen, sind barrierefreie Materialien – insbesondere für Studierende mit Beeinträchtigungen – von essentieller Bedeutung. In Lehrveranstaltungen kommen ganz unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Fachtexte, Skripte, Übungsaufgaben, Videos, Powerpoint-Präsentationen, Materialien im Learning-Management-System (z. B.: Übungsklausuren und Quizzes).

Bitte beachten Sie: Selbstverständlich sind Sie nicht allein dafür verantwortlich, dass die Studierenden mit barrierefreien Materialien ausgestattet sind. Die Versorgung der Studierenden mit barrierefreien Materialien hängt auch von weiteren Akteur:innen und Serviceangeboten auf dem Campus ab. In den letzten Jahren kam es zu gesetzlichen Veränderungen, die sich auch auf den Hochschulbereich auswirken. Allerdings fehlen oftmals technische und personelle Ressourcen an den Hochschulen, um die barrierefreie Gestaltung von Materialien umzusetzen. Die Vernetzung mit Medienzentren (Rechenzentrum), Bibliotheken sowie der hochschulischen Verwaltung ist relevant, um die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende und Lehrende zu kennen. So erfahren Sie bspw., ob das Medienzentrum einen einführenden Text zur barrierefreien Umsetzung eines Lernkurses in OpenOlat zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist es möglich, dass alle Lehrende:n einen Beitrag zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Materialien leisten können (auch wenn verschiedene Abhängigkeiten von weiteren Akteuren bestehen).

Barrierefreie Materialien sind für Studierende mit Blindheit, Taubheit oder anderen Sinnes- oder Lesebeeinträchtigungen (durch motorische Beeinträchtigungen, aber auch somatische oder psychischen Krankheiten) essentiell für eine gleichberechtigte Teilhabe. Werden die Kriterien der barrierefreien Gestaltung berücksichtigt, wirkt sich dies auch vorteilhaft auf die flexible Nutzung mobiler Endgeräte, bei eingeschränkten Internetverbindungen, ungünstigen Lichtverhältnissen, hohem Geräuschpegel und für internationale Studierende (Deutschlernende) aus.

Die Hochschulen sind als öffentliche Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet ihre Webseite und alle eingestellten Dokumente barrierefrei zu gestalten (EU Richtlinien 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen). Auch für die Gestaltung von Literatur sind gesetzliche Verpflichtungen ab 2025 vorgesehen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).

Insgesamt zeichnen sich barrierefreie Angebote durch einen logischen Aufbau und damit eine klare Struktur aus, wovon letztlich alle Studierenden profitieren. Dabei ist es deutlich einfacher Barrierefreiheit direkt bei der Erstellung digitaler Inhalte zu berücksichtigen, als im Nachhinein nicht barrierefreie Inhalte umzugestalten.

Zur Gestaltung barrierefreier Dokumente existieren zahlreiche Handreichungen, die Sie nutzen können, um sich mit dem Thema weiter vertraut zu machen.

Erstellung barrierefreier Dokumente:

Prüftools:

  • Der PAC 2021-Test (PDF Accessibility Checker) ist ein verbreitetes Testtool, das Dateien sehr detailliert und für verschiedene Sprachen prüft. Es kann kostenlos auf Windows-Rechnern verwendet werden. Auf der Webseite Barrierefreies Webdesign finden Sie unterstützend Tipps und Tutorials auch für schwierige PAC-Fehlermeldungen, dies bezieht sich auf den PAC 3.
  • Adobe Acrobat Professional bietet ein integriertes Tool zum Überprüfen der Barrierefreiheit an.

  • Beachten Sie beim Scannen von Texten, dass Sie durchsuchbare pdf-Dateien erstellen und keine Bild-pdf-Dateien, die für Nutzer:innen von Screenreadern nicht zugänglich sind. Quick-Tipp: Durchsuchbare pdf-Dateien lassen sich mit einem Scanner erstellen, der eine OCR-Funktion hat. Ob eine Datei durchsuchbar ist, können Sie überprüfen, wenn Sie mit STRG+F (am Mac cmd+F) nach einem Wort suchen. Wenn dies nicht funktioniert, ist die Datei nicht strukturiert und nicht barrierefrei.
  • Arbeiten Sie mit Formatvorlagen und nutzen Sie, falls vorhanden, von Ihrer Hochschule bereitgestellte barrierefreie Vorlagen für PowerPoint-Präsentationen. Bitten Sie Ihre Hochschule ggf. Ihnen barrierefreie Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
    Achten Sie auf eine klare und gut strukturierte Sprache.
  • Erstellen Sie bei Bildern und Abbildungen, die nicht nur Schmuckbild sind, einen sinnvollen Alternativtext.
  • Achten Sie darauf Tabellen möglichst linear und gut strukturiert zu erstellen und nicht als „Layout-Option“ einzusetzen. Tabellen müssen zeilenweise auslesbar sein und sollten daher nicht verschachtelt sein. Wichtig ist auch, dass Sie die Tabelle nicht als Grafik einbinden.
    Wählen Sie aussagekräftige Linktexte. Es ist per Tastatur möglich von Link zu Link zu navigieren und mit Screenreader sich eine Linkliste anzeigen zu lassen. Daher sollte ein Link nicht mit „hier“ oder „mehr“ beschrieben werden, sondern eindeutig auf die verlinkten Informationen verwiesen werden.
  • Binden Sie bei Videos Untertitel direkt mit ein. Hierfür gibt es automatische Tools zum Beispiel bei Lecture2go und Hinweise zur Erstellung in einem Erklärvideo von Inklusob (Audiodeskription und Deutsche Gebärdensprache könne Sie bei Bedarf anfordern).

Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass auch der Zugriff (Auffindbarkeit, Download, ggf. Upload) auf die Dokumente barrierefrei möglich ist.

Quiz

In diesem Miniquiz können Sie Ihr neues Wissen direkt anwenden:

Autor:innen: Susanne Peschke