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Themen A – Z

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Im Glossar sind relevante Begrifflichkeiten zur Umsetzung von inklusiver Lehre in alphabetischer Reihenfolge erläutert. Auch weiterführende Informationen zu den Themen sind verfügbar.

 

A
Alternativtext
Um Bildinformationen allen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zugänglich zu machen, können Alternativtexte (AT) eingesetzt werden. Mit Hilfe eines Alternativtextes werden die Bildinformationen verbalisiert und/oder verschriftlicht, so dass die Informationen von Bildern, Grafiken sowie Diagrammen in einem Alternativformat zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann der AT von assistiven Technologien, wie bspw. Screenreadern, vorgelesen werden. Die Gestaltung und der Umfang des AT ist von vielen Kriterien (Zielgruppe, Vorinformationen, begleitende Textinformationen, fachliche Zielstellungen u. a.) abhängig. Anleitungen unterstützen beim Formulieren von AT, so dass Autor:innen und Nutzer:innen bestmöglich profitieren (Erläuterung zum Thema Alternativtexte BIK für alle; Leitfaden zur Gestaltung von AT der TU Chemnitz; Gut fürs Image: Praxisleitfaden zur Erstellung textbasierter Alternativen für Grafiken).
Assistenzen für Studierende
Eine Assistenz ist in den meisten Fällen eine selbstgewählte Person, welche bestimmte Aufgaben in ausgewählten Bereichen für die Person mit Beeinträchtigung übernimmt. Beispielsweise können Student:innen Unterstützung erhalten, um das Studium chancengleich durchführen zu können (DSW, Studienassistenzen). Gesetzlich geregelt ist dieser Rechtsanspruch auf Assistenz im Bundesteilhabegesetz. Die Finanzierung der Assistenz erfolgt über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Bei Studierenden mit einer Hörbeeinträchtigung kann eine Assistenz zum Beispiel eine Mitschrift von einer Seminarveranstaltung anfertigen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Gebärdensprachdolmetscher:in. Damit die Unterstützung in der benötigen Qualität geleistet werden kann, ist es ratsam, dass diese Leistungen durch Lehrende unterstützt werden (z. B. die Präsentation wird im Vorfeld der Veranstaltung zur Verfügung gestellt). Zusätzliche Beispiele, insbesondere mit Fokus auf die barrierefreie Gestaltung von Online-Veranstaltungen finden sich im Merkblatt der Universität Hamburg.
Assistive Technologien
Unter dem Begriff „Assistive Technologien“ werden Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen zusammengefasst. Manche Hilfsmittel sind speziell für eine bestimmte Gruppe von Menschen entwickelt worden (z. B. Braillezeile für Studierende mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit). Der Begriff schließt Hilfsmittel von einfach (low-tech) bis hochkomplex (high-tech) ein. In der UN-BRK ist „Assistive Technologie“ als ein technisches Konzept zur Realisierung der formulierten Zielstellungen angegeben (Bühler 2016, 157). Keinesfalls werden nur Produkte, Hard- und Software und bauliche Vorrichtungen unter dem Begriff subsummiert. Auch die Anpassung und zugängliche Gestaltung von Produkten im universellen Design zählt zu den Umsetzungsmöglichkeiten (Assistive Technologien, Lexikon zur beruflichen Teilhabe).
Im Studium werden assistive Technologien eingesetzt, um umweltbedingte Barrieren zu überwinden und chancengleiche Studienbedingungen zu schaffen. Neben Bildschirmlesegeräten und Vergrößerungssoftware zählen auch FM-Technik, Spracheingabe- und Sprachausgabe zu den typischen Beispielen von assistiven Technologien, die an der Hochschule zum Einsatz kommen.

Teilweise bieten die staatlichen Hamburger Hochschulen Beratungsangebote zum Einsatz von assistiven Technologien im Studium an. Auch das Entleihen von assistiven Technologien, wie z. B. FM-Anlagen, ist gegeben. Die Studierenden sollten sich am eigenen Standort informieren, welche Geräte oder Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Assistive Technologien (Digitale Barrierefreiheit in Studium und Lehre, Universität Hamburg)
Zugänglichkeit und Hilfsmittel (Hilfsmittelpool, HAW Hamburg)
B
Barrierefreiheit
Um die größtmögliche Teilhabe aller Menschen ohne und mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu erreichen, nutzt man das Konzept der Barrierefreiheit. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der UN-BRK ist das Konzept der Barrierefreiheit verankert. Das Ziel des BGG ist eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, um so eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (§ 4 BGG, 2002). Dementsprechend sollen hinderliche Barrieren abgebaut werden, um größtmögliche Zugänglichkeit zu erreichen. Die Barrieren können hierbei ganz unterschiedlicher Art sein (räumliche, einstellungsbedingte, methodisch-didaktische, mediale Barrieren) (ZAB Universität Bielefeld, Stichwort: barrierefreie Lehre; digitale Barrierefreiheit).
Beauftragte:r für Studierende mit Behinderungen
An den staatlichen Hamburger Hochschulen sind Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen nach §88 HmbHG verpflichtend. Die Beauftragten stehen beim Thema Nachteilsausgleich, bei der Zulassung sowie bei Studium und Prüfungen als Ansprechpersonen zur Verfügung und sollen in alle Prozesse der Hochschulen eingebunden werden, wenn es die Belange von Studierenden mit Behinderungen betrifft.
An den staatlichen Hamburger Hochschulen stehen Beauftragte und Berater:innen für die Studierenden bereit:
Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg (HAW)
HafenCity Universität (HCU)
Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK)
Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HFMT): Inklusionsbeauftragter
Technische Universität Hamburg, TU Harburg (TUHH)
Universität Hamburg (UHH)
Betty-Hirsch-Raum
Der Betty-Hirsch-Raum befindet sich in der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) und wird vom Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg betreut. Es ist ein PC-Arbeitsraum, welcher in der Regel von drei Personen zeitgleich nutzbar ist. Der Raum muss über ein Terminplanungstool gebucht werden und ist von Montag bis Freitag von 09-20 Uhr geöffnet. Selbstverständlich können Studierende von ihren Assistenzpersonen in den Raum begleitet werden. Der Arbeitsraum verfügt über eine besondere technische Ausstattung, z. B. sind Scanner und Computer mit verschiedenen Softwareprogrammen zur Unterstützung des eigenständigen Arbeitens (Spracheingabe, Screenreader, Vergrößerung) ausgestattet. Sollten Probleme bei der Terminbuchung aufkommen, steht eine Ansprechperson zur Verfügung. 
D
DGS
DGS ist die Abkürzung für Deutsche Gebärdensprache. Diese ist seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bundesweit anerkannt. Sie ist eine eigenständige visuelle-manuelle Sprache mit umfangreichem Vokabular und einer eigenen Grammatik. Gebärdensprache besteht aus Handzeichen, Mimik und Körperhaltung. Die Sprache wird von gehörlosen, schwerhörigen und hörenden Menschen genutzt (Deutsche Gebärdensprache, Aktion Mensch).

Wichtige Hochschulbegriffe, wie Exmatrikulation, sind in einem Glossar in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erklärt. Bitte empfehlen Sie das Glossar an Ihre Studierenden weiter.
DGS Glossar
Zentrale Begriffe „Rund um das Studium“, wie Exmatrikulation, Nachteilsausgleich oder BAföG, sind in einem Glossar in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zusammengefasst und erläutert. Bitte empfehlen Sie das Glossar an die Studierenden weiter.
DSW
DSW ist die Abkürzung für Deutsches Studierendenwerk.
G
Gebärdensprach-dolmetscher:innen
Ein:e Gebärdensprachdolmetscher:in übersetzt simultan für hörende Menschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache und für taube Menschen von der Lautsprache in die Gebärdensprache. Das Übersetzen erfolgt neutral. Dolmetscher:innen sichern die Kommunikation in vielen Bereichen des täglichen Lebens, wie z. B. in der Hochschule, bei Arztbesuchen und Behördengängen, ab.
Bei Studierenden sind Gebärdensprachdolmetscher:innen als Assistenz im kommunikativen Bereich bei Seminaren, Vorlesungen, Referaten tätig (Fachlexikon: Gebärdensprachdolmetschende). Damit die Unterstützung in der benötigten Qualität geleistet werden kann, ist es ratsam, dass Dolmetscher:innen die Präsentation zur Seminarveranstaltung vorab erhalten. Dolmetscher:innen sind mit der Kategorie Assistenz für Studierende eng verknüpft; sie gehören in den Bereich der Kommunikationsassistenz. Für detaillierte Informationen können Studierende der Universität Hamburg sich an die jeweiligen Ansprechpartner: innen im Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen wenden.

Für weitere Ansprechpartner:innen informieren sich Studierende von staatlichen Hamburger Hochschulen am eigenen Standort.
HafenCity Universität Hamburg (HCU): Hochschulbeauftragter für die Belange behinderter oder chronisch kranker Studierender
Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW): Studieren mit Beeinträchtigung (Beratung und Kontakt)
Hochschule für bildende Künste (HfbK): Hilfsangebote für Studierende
Hochschule für Musik und Theater (HfMT): Inklusionsbeauftragter für Studierende
Technische Universität Hamburg (TUHH): Beauftragte Person für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung
Universität Hamburg (UHH): Studieren mit Beeinträchtigung; Hinweise für Prüfer:innen für mündliche Prüfungen mit Studierenden mit Beeinträchtigung des Hörens
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Gleichstellungsreferat mit Kontaktinformationen
N
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich sind Hilfen in unterschiedlichen Bereichen für Menschen mit Behinderung, die an die individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Betroffene Studierende haben so bspw. die Möglichkeit, Prüfungen in einem anderen Format oder in einer anderen Zeitspanne zu erbringen. Mit Hilfe des Nachteilsausgleiches sollen chancengleiche Studien- und Prüfungsbedingungen für alle Studierende mit und ohne Beeinträchtigung gewährleistet werden. Die Berücksichtigung individueller Bedarfe, wie z. B. erhöhter Pausenbedarf und/oder assistive Technologien, kann zur erfolgreichen und chancengleichen Studiums- und Prüfungsumsetzung erforderlich sein. Der Nachteilsausgleich bietet Studierenden die Möglichkeit ihre individuell angepassten Bedingungen für Studien- und Prüfungsleistungen zu vereinbaren. Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind: Verlängerung der Schreibzeit bei Klausuren/Hausarbeiten, Einsatz technischer Hilfsmittel, Unterstützung durch Schreibassistenz, Berücksichtigung individueller Sitzplatz- oder Raumbedarfe.
 
In den staatlichen Hamburger Hochschulen sind spezifische Vorgehensweisen zum Nachteilsausgleich gegeben. Am besten informieren sich Studierende am eigenen Standort über die Vorgehensweise.
Was ist der Nachteilsausgleich? (Erklärvideo zum Nachteilsausgleich in DGS/mit Untertiteln)
Technische Universität Hamburg (TUHH): Hinweise zum Antrag auf Nachteilsausgleich; Studium mit Beeinträchtigung (u. a. Nachteilsausgleich)
Universität Hamburg (UHH): Informationen zum Nachteilsausgleich (Merkblätter, Antragsunterlagen)
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Studium und Lehre (häufige Fragen: Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich)
R
Räumliche und technische Ausstattungen für Studierende mit Beeinträchtigung
Die studentische Befragung (beeinträchtigt studieren, best 2 von 2016/2017) hat Mängel bezüglich der räumlichen und technischen Ausstattung aufgezeigt. So ergab die Befragung, dass oftmals Ruhe- und Rückzugsräume fehlen. Zwar sind viele Seminarräume und Vorlesungssäle mit installierten Beamern, Smartboards und Lautsprechern ausgestattet; jedoch sind diese Geräte oftmals kaputt und damit nur eingeschränkt nutzbar. 75% der Studenten gaben an, Probleme mit Ausstattungen und Sichtverhältnissen (81%) zu haben. Hinzu kommen bauliche Hürden und lange Wege zu den Seminarräumen. Gerade in alten Gebäuden von Hochschulen sind bauliche Barrieren vorhanden, da beispielsweise Fahrstühle nicht nachgerüstet werden. Auch Mensen und Fachbibliotheken können zu baulichen Barrieren werden.
U
UDL
UDL steht für Universal Design for Learning. Das Universal Design for Learning (UDL) ist ein Konzept, welches bei der Unterrichtsplanung in heterogenen Lerngruppen genutzt werden kann. Wesentliche Zielstellung ist es, dass die Zugänglichkeit der Lehr- und Lerninhalte durch den Einsatz vielfältig gestalteter Angebote erhöht wird. Um dies zu erreichen, stellt das UDL-Konzept drei Prinzipien bereit (vielfältige Formen zur Motivation der Lerner:innen, vielfältige Formen zur Präsentation von Inhalten und vielfältige Möglichkeiten zum Ausdruck des Erlernten) (CAST, UDL Guidelines). Jedem Prinzip sind weitere Checkpoints zugeordnet, um die Umsetzung der Prinzipien zu ermöglichen. Zunehmend findet das Konzept auch Anwendung in der Hochschule.
UN-BRK
Die Abkürzung UN steht für United Nations (Vereinte Nationen). Die Buchstaben BRK stehen für die Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention). Im Jahr 2006 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der UN-BRK werden die allgemeinen Menschenrechte konkretisiert und auf Situationen von Menschen mit Behinderungen übertragen. Das Ziel der Konvention ist für alle Menschen mit Behinderung eine volle Gleichberechtigung von allen Menschenrechten und den Grundfreiheiten. Die Konvention enthält Prinzipien (Chancengleichheit, Inklusion, …), Verpflichtungen (Zugänglichkeit, Bewusstseinsbildung, …) und Einzelrechte.
Z
Zahlen und Fakten zum Studieren mit Beeinträchtigung
In den Studien (best 2 und die Sozialerhebung des DSW) wurden die Lebenslagen von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen näher analysiert (Studieren mit Behinderung in Zahlen und Fakten, DSW). Demnach sind 11% aller Studierenden von einer studienrelevanten Beeinträchtigung betroffen. Im Vergleich zur vorangegangen Studie (2012) haben sich die Zahlen der betroffenen Personen verdoppelt. Weiterhin läuft gerade von dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) ein Projekt zum Thema „Vulnerabilität von Studierenden in Zeiten der Corona-Pandemie: ‚Nimmt die soziale Ungleichheit im Studium zu?’“ (Startpunkt der Erhebung: Mai 2022). Die Ergebnisse werden 2023 erwartet (Forschung DZHW).  
So leben Studierende in Hamburg. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Hamburg 2016 – Online-Befragung an Hamburger Hochschulen. Hamburg: Studierendenwerk Hamburg.