Grundständige Studiengänge – Zulassungsverfahren

Je nach Land und Universität bzw. Hochschule gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bezüglich der Zulassungsverfahren. Die typischen Verfahren für die Verteilung der Studienplätze bei örtlich und bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen haben folgende Struktur:

  • Vorabquoten für besondere Gruppen von Bewerber*innen, z. B. für Fälle außergewöhnlicher Härte oder für Personen ohne schulische Berechtigung zum Studium. Die danach verbleibenden Studienplätze werden in der sogenannten Hauptquote vergeben.
  • Die Hauptquote ist entweder mit der Leistungsquote identisch oder besteht aus einer Leistungs- und einer Wartezeitquote. Innerhalb der Leistungsquote werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, das je nach Universität bzw. Hochschule und Studiengang unterschiedlich gestaltet sein kann. Zum Teil werden innerhalb der Leistungsquote weitere Teilquoten mit unterschiedlichen Auswahlkriterien gebildet. Falls es eine Wartezeitquote gibt, wird in dieser Quote nach der Anzahl der Wartesemester und damit dem Alter der Berechtigung zum Studium ausgewählt.

    Diese Ausführungen gelten nur für Bewerber*innen, die ihre Berechtigung zum Studium in Deutschland erworben haben.