Entnazifizierung des Lehrpersonals am SPI – Das Beispiel der stellvertretenden Schulleiterin Hedwig Kelch

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs im Mai 1945 wurde in Hamburg ebenso wie im übrigen Deutschen Reich von den Alliierten die Entnazifizierung, auch Denazifizierung genannt, betrieben. Dieser Prozess zielte mithilfe bürokratischer Methoden auf die personelle Säuberung von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft in Hinblick auf nationalsozialistisches Gedankengut. Überprüft wurde die Nähe von Personen zum NS-Regime. Wurde eine besondere Nähe festgestellt wurden insbesondere aus dem öffentlichen Dienst
Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft wurden, entlassen, mit Strafen belegt oder auch verhaftet. Kirstin Sperling hat sich im Rahmen der Geschichtswerkstatt mit dem Ablauf der Entnazifizierung am SPI beschäftigt.


Wie liefen die Entnazifizierungen generell in Hamburg und speziell im Bereich am Sozialpädagogischen Institut (SPI ) ab?
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte Hamburg zur Britischen Besatzungszone. Innerhalb der Britischen Besatzungszone liefen die Entnazifizierungen folgendermaßen ab:
Im ersten Schritt mussten die Überprüften einen Fragebogen mit insgesamt 133 Fragen über die eigene Karriere in der NS-Zeit z.B. über Partei- und Verbandszugehörigkeiten, übernommene Aufgaben und Ämter o.ä. beantworten.
In einem zweiten Schritt wurden die überprüften Personen anhand des Fragebogens in eine von folgenden fünf Kategorien eingeordnet: Kategorie I = Hauptschuldige/Kriegsverbrecher; Kategorie II = Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer); Kategorie III = Minderbelastete (Bewährungsgruppe); Kategorie IV = Mitläufer und Kategorie V = Entlastete/Unbelastete.
Mit der Zuordnung zu einer der Kategorien I bis IV gingen auch Sanktionen wie Verhaftungen, Anstellungsbeschränkungen, Konten- und Vermögenssperre einher.
In einem dritten Schritt gab es die Möglichkeit gegen die festgelegte Kategorie und die verhängten Sanktionen Einspruch zu erheben. Notwendig dafür war das Einreichen eines persönlichen Schreibens mit der Begründung, warum mildernde Umstände geltend gemacht werden sollten
das Einreichen von so genannten „Persilscheinen“ von Nachbarn, Freunden, Bekannten oder Kollegen.
„Persilscheine“ wurden umgangssprachlich Leumundszeugnisse genannte, die die Unschuld der beklagten Person beteuerten. In Anlehnung an ein metaphorisches Reinwaschen wurden sie nach der Waschmittelmarke „Persil“ benannt.
Wie in allen Hamburger Schulen und Ausbildungsinstitutionen wurden auch am SPI in Hamburg sowohl Lehrkräfte, anderes Personal als auch volljährige SchülerInnen entnazifiziert. Anhand der Akten, die sich im Hamburger Staatsarchiv finden, lassen sich Rückschlüsse auf die Entnazifizierung am SPI ziehen.
Bis auf die Lehrerin Christa-Marie von Zanthier waren alle Lehrenden des SPI zur Zeit des Zweiten Weltkrieges Mitglied der NSDAP sowie anderer NS-Organisationen. Christa-Marie von Zanthier war kein Mitglied der NSDAP, jedoch gehörte sie der NS-Frauenschaft sowie der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) an. Der damalige Schulleiter Horst Fickert bestätigte zudem ihre „nationalsozialistische Gesinnung“, um sie im Hinblick auf eine mögliche Festanstellung zu unterstützen. Zudem lehrte sie am SPI „Erb- und Rassenkunde“ und war sozialpolitisch aktiv. Die Annahme, dass sie sich tatsächlich mit dem nationalsozialistischen Gedankengut identifizieren konnte, liegt daher nahe. Dennoch wurde sie in Kategorie V als Entlastete/Unbelastete ohne jede Beschränkung eingestuft und durfte als Lehrende ans SPI zurückkehren. Dies erscheint aus heutiger Perspektive durchaus fragwürdig.
Ihre Kollegin Luise Jens, die Mitglied der NSDAP sowie diverser weiterer NS-Organisationen gewesen war, wurde zunächst in Kategorie IV als „Mitläuferin“ eingruppiert. Sie legte Widerspruch ein, wurde daraufhin neu in Kategorie V eingeordnet und auch sie durfte daraufhin wieder am SPI lehren. Sowohl sie als auch Christa-Marie von Zanthier galten im Nachgang als „erfolgreich entnazifiziert“, sodass ihrer weiteren Karriere in der Nachkriegszeit und der 1949 gegründeten Bundesrepublik nichts mehr im Wege stand. Sie stehen für eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung, der es trotz hoher Identifikation mit der NS-Ideologie und Betätigung in den Organisationen des NS-Regimes gelang eine „weiße Weste“ zu behalten, indem sie ihre Beteiligung verschwiegen und erfolgreich vertuschten oder verleugneten.
Der ehemalige Schulleiter Horst Fickert und seine Vertreterin Hedwig Kelch durften dagegen auch nach Durchlaufen des Entnazifizierungsprozesses nicht ans SPI zurückkehren.
Nach seiner Entlassung legte Horst Fickert Einspruch gegen diese ein. Er wurde daraufhin in Kategorie IV eingestuft. Die Rückkehr ans SPI blieb ihm verwehrt, ein Angestelltenverhältnis als Mittelstufenlehrer wurde ihm dagegen erlaubt. Die Vermögenssperre und ihre Nebenfolgen wurden aufgehoben. Ab 1950 war ihm sogar wieder gestattet, ein Beamtenverhältnis einzugehen.
Seine Stellvertreterin Hedwig Kelch wurde zunächst in Kategorie III als „Minderbelastete“ eingruppiert, woraufhin auch sie Widerspruch einreichte und unzählige Persilscheine zu ihrer Entlastung vorlegte – darunter diverse Leumundszeugnisse von ehemaligen Schülerinnen, vom Schulrat und ihrem neuen Arbeitgeber. Daraufhin wurde sie in Kategorie IV umgestuft. Dennoch blieben folgende Sanktionen bestehen: Ihr war verboten, die Britische Zone ohne Erlaubnis zu verlassen, sie wurde vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, durfte keine Tätigkeit in leitender Stellung übernehmen und sie hatte eine Anstellungsbeschränkung.
Auch Teile der Schülerschaft wurden entnazifiziert. Schülerin Doris R., die Mitglied in diversen NS-Organisationen gewesen war, wurde kurz vor ihrem Examen zeitweise suspendiert, nachdem ein Entnazifizierungsverfahren gegen sie eingeleitet worden war. Sie ging daraufhin in Berufung und reichte Leumundszeugnisse nach. Sie wurde als „Mitläuferin“ in Kategorie IV eingestuft und durfte ans SPI zurückkehren, bekam jedoch eine Beförderungssperre auferlegt. 1949 wurde ein neues Verfahren gegen sie eingeleitet, wogegen sie Einspruch erhob und im selben Zuge direkt ihre Einstufung in Kategorie V beantragte. Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Sie galt somit als erfolgreich entnazifiziert und hatte keine weiteren Einschränkungen mehr.
Bereits aus diesen kurzen Einblicken in die Verfahren der Lehrerschaft und der Schülerin Doris R. lässt sich ableiten, dass die Entnazifizierung am SPI als kaum bis gar nicht gelungen eingeschätzt werden kann. Die Entscheidungen in Bezug auf Kategorisierung und Sanktionierung wirken inkonsequent.
Es liegt fern, dass Lehrende und SchülerInnen, die noch ein paar Jahre zuvor unter dem NS- Regime in der Partei und ihren Organisationen aktiv waren und konform zur NS-Ideologie „Volkspflege“ am SPI lehrten bzw. lernten, allein durch ein solches Entnazifizierungsverfahren ihr bisheriges Welt- und Menschenbild von Grund auf geändert hatten. Dennoch durfte ein Großteil weiterhin als Lehrkräfte tätig sein bzw. die Ausbildung am SPI fortführen.
Die meisten der überprüften Personen wurden als MitläuferInnen eingestuft. Vor dem Hintergrund, dass genau solche Menschen durch ihr Verhalten ein Funktionieren des NS-Staats erst ermöglicht hatten, wirken ihre Strafen zu mild und zu inkonsequent, um ein Umdenken zu bewirken.

Welche Rolle spielte Hedwig Kelch am SPI?
Wie aus dem unten stehenden Zeitstrahl hervorgeht, war Hedwig Kelch ab dem Jahr 1933 als Lehrerin am SPI tätig. 1942 wurde sie nach der Einberufung des damaligen Leiters Horst Fickert zum Kriegsdienst zur stellvertretenden Schulleiterin befördert. Sie scheint ein hohes Ansehen bei Schülerschaft und Kollegium gehabt zu haben. Als sie in Berufung gegen ihre Einstufung in Kategorie III des Entnazifizierungsverfahrens ging, konnte sie diverse „Persilscheine“ von SchülerInnen, KollegInnen, dem Schulrat, ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen. Aus den Leumundszeugnissen geht teilweise auch hervor, dass sie vor allem unter den Schülerinnen und Schülern sehr beliebt war. Unter anderem wird ihre mütterliche Art beschrieben, sich fürsorglich um die Sorgen und Probleme der SchülerInnen zu kümmern. Ihre Rolle reichte also scheinbar über die der reinen Lehrkraft hinaus. Sie scheint für viele zugleich eine wichtige Bezugsperson gewesen zu sein. Allerdings muss auch konstatiert werden, dass die SchülerInnen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihr standen oder zumindest gestanden hatten.

Welche Bedeutung hat das Verfahren von Hedwig Kelch? Ist es repräsentativ oder ein Sonderfall?
Hedwig Kelch wurde trotz ihrer Zugehörigkeit zur NSDAP und weiteren NS- Organisationen lediglich in Kategorie IV, also als „Mitläuferin“ eingestuft.
Der damalige Schulleiter Horst Fickert, dessen Stellvertretung Hedwig Kelch übernahm, war ebenfalls Mitglied der NSDAP sowie diverser NS- Organisationen. Er hatte eine ähnliche NS-Karriere vorzuweisen und wurde genau wie Hedwig Kelch letzten Endes lediglich als „Mitläufer“ der Kategorie IV eingestuft, erhielt jedoch wesentlich mildere Sanktionen. Ihm wurde letztlich sogar die Arbeit als Mittelschullehrer wieder gestattet, lediglich die Beförderung zum Schulleiter wurde nicht anerkannt.
Die Vermutung liegt nahe, dass sowohl die Kategorisierung als auch das verhängte Strafmaß zu einem Großteil auf Willkür basierte. Wer zudem viele oder angesehene Fürsprecher auf seiner Seite wusste, hatte meist das Glück, nicht allzu schlecht eingestuft und hart bestraft zu werden. Auch im Rahmen eines Widerspruchverfahrens konnte sich meist glücklich schätzen, wer nur ausreichend Persilscheine vorzuweisen hatte.
Die Inkonsequenz und die Verwässerung des eigentlichen Ziels der Entnazifizierung durch die Stattgabe von Kelchs Einspruch ist definitiv beispielhaft für die Entnazifizierung in Hamburg und vermutlich auch der Britischen Besatzungszone im Allgemeinen. Das Lehrpersonal und die Schülerschaft am SPI wurden nicht konsequent entnazifiziert. Diverse Widersprüche lassen auf eine nahezu willkürliche Kategorisierung und Verhängung von Sanktionen sowie deren Widerruf schließen. Zudem fiel die Tatsache ins Gewicht, dass Lehrer für die Soziale Ausbildung nach 1945 dringend gesucht wurden und es schwierig war, Personen zu finden, die sich nicht am NS-Regime beteiligt hatten.

Warum war eine Entnazifizierung nötig?
In der NS-Zeit waren Ämter, Lehrstellen und alle Posten mit Verantwortung mit Nationalsozialisten besetzt. Um die NS-Ideologie aus den Köpfen der Menschen zu verdrängen, musste zunächst dafür gesorgt werden, dass keine Stellen mit Einfluss mehr durch NationalsozialistInnen bekleidet wurden. Dies galt auch für das SPI. Damit den Schülerinnen und Schülern demokratische Werte vermittelt werden konnten, musste zunächst jegliches Lehrpersonal mit NS-Hintergrund seiner Tätigkeit enthoben sowie der komplette Lehrplan von NS-Gedankengut befreit werden. Andernfalls liefe man Gefahr, dass weiterhin die NS- Ideologie der so genannten „Volkspflege“ unterrichtet und verbreitet würde.
Insbesondere Lehrenden wie Hedwig Kelch, die zugleich wichtige Bezugspersonen für die SchülerInnen darstellten, musste der Einfluss auf die jungen Menschen entzogen werden.
Umso schockierender ist es daher, dass die Entnazifizierung der Lehrenden am SPI zu einem großen Teil mit erheblicher Inkonsequenz gehandhabt wurde.


Welche weiteren Folgen hatte die Entnazifizierung für die Ausbildung und die Praxis in der Nachkriegszeit?
Die Aufnahmebedingungen für einen Schulantritt am SPI wurden auf Forderung der Alliierten verändert. Um eine Ausbildung am SPI antreten zu dürfen, musste man im Alter zwischen 21 und 35 Jahren sein. Neben diversen weiteren Bedingungen, die erfüllt sein mussten, wurde auch ein einjähriges soziales Vorpraktikum oder alternativ eine einjährige Pflege-Tätigkeit verlangt. Zudem wurden alle BewerberInnen auf die politische, berufliche und charakterliche Eignung geprüft.
Eine weitere bedeutende Veränderung war die Reform des Lehrplans. Zu diesem Zweck wurde der Lehrplan aus dem Jahr 1932 wieder in Gebrauch genommen. Er war in sechs Schwerpunkte gegliedert: Wohlfahrtskunde, Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik, Psychologie und Pädagogik, Gesundheitslehre und –fürsorge, Rechts-, Bürger- und Verwaltungskunde und Anstaltsfürsorge.
Mit dem reformierten Lehrplan ging auch eine Veränderung des Sprachgebrauchs einher – beispielsweise hieß die Disziplin anstatt „Volkspflege“ nun wieder Wohlfahrtspflege.
Am SPI in der unmittelbaren Nachkriegszeit bemühten sich die neue Schulleiterin Dr. Hildegard Kipp und viele andere LehrerInnen eine andere Haltung zu entwickeln sowie diese den SchülerInnen zu vermitteln. Es wurden unterschiedliche Wirtschaftsmodelle und soziale Haltungen gelehrt.
Auch heute ist im Studium noch spürbar, wofür damals der Grundstein gelegt wurde. Vieles aus dem damaligen Lehrplan lässt sich noch heute im Studium der Sozialen Arbeit wiederfinden. Die eigene Haltung ist ein Thema, welches während des ganzen Studiums und in diversen Zusammenhängen immer wieder auftaucht. Und auch das Doppel- bzw. Tripel-Mandat, welches ein zentrales Thema des Sozialarbeitsstudiums heute darstellt und die Studierenden auch danach noch begleitet, zeigt, welchen Einfluss das Geschehene auf die Gegenwart hat. Es wird gelehrt, dass wir als SozialarbeiterInnen aufgrund einer finanziell begründeten Anhängigkeit dem Staat und seinen Institutionen zwar zur Rechenschaft über unsere Arbeit verpflichtet sind, wir uns den Interessen und Bedürfnissen unserer Klientinnen und Klienten jedoch mindestens genauso, wenn nicht noch stärker, verpflichtet fühlen sollten und müssen. Uns wird vermittelt, dass wir eigenständig denkende Wesen sind, die im eigenen und im Interesse unserer Mitmenschen eine gesunde solidarische Haltung zu den Randgruppen unserer Gesellschaft entwickeln müssen, wo es sonst niemand tut. Dies kann manchmal auch erfordern, sich gegen die Haltung anderer zu erwehren, wie es in der Zeit des Nationalsozialismus leider die Ausnahme war.

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