Teilnahme-/Förderbedingungen
“Hacks & Tools meets #OERcamp”

Veranstalter:    Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
Hamburg Open Online University (HOOU)
Berliner Tor 5
20099 Hamburg

                                      in Kooperation mit:
                                      J&K – Jöran und Konsorten GmbH & Co. KG
                                      Agentur für zeitgemäße Bildung
                                      Schmilinskystraße 45
                                      20099 Hamburg  

Ort:                              Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg)
                                     Fakultät Design, Medien und Information
                                     Finkenau 35
                                     22081 Hamburg                                                          

 

Zeitraum:                   21.02.2020 bis 23.02.2020

 

Worum geht es?

Mit anderen gemeinsam kreativ werden und experimentieren, gemeinsam an einem innovativen Projekt im Bereich Bildung und Wissenschaft arbeiten, erleben, welche Dynamik sich bei der Arbeit im Team entwickeln kann und dabei offene Bildung weiter vorantreiben … – wenn du genau darauf Lust hast, solltest du bei “Hacks & Tools meets #OERcamp” dabei sein!

Die Veranstaltung “Hacks & Tools meets #OERcamp” der Hamburg Open Online University an der HAW Hamburg (HOOU@HAW) in Kooperation mit der Agentur Jöran und Konsorten (J&K) schafft einen Rahmen für eine bunte Community, die unsere Bildungs- und Hochschulwelt verändert und bereichert. Hier sind nicht nur Hacker*innen und Technikbegeisterte gefragt, sondern alle, die Begeisterung und innovative Ideen für eine offene Bildungs- und Wissenschaftslandschaft mitbringen!

Wie sieht das Ganze konkret aus? Am Wochenende vom 21. bis 23. Februar 2020 entwickeln die Teilnehmer*innen mit freien und offenen Daten, frei verfügbaren Materialien aus Bildung, Wissenschaft und Kultur, modernen Tools und Unterstützung unserer Expert*innen und Coaches eigene Projekte, Projektideen oder Prototypen für Open Educational Resources (OER), also Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, d.h. zugänglich zur Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch andere ohne oder mit nur geringfügigen Einschränkungen bereitstehen. Die OER werden nach Fertigstellung durch die Teilnehmenden über die Plattform HOOU.de zur Weiternutzung und -entwicklung veröffentlicht.

Und das Beste? Ausgewählte Konzepte können durch die HOOU@HAW professionelle Betreuung bei der Umsetzung der Projektidee nebst finanzieller Unterstützung bis zum Jahresende 2020 erhalten!

1. Teilnahme- und Förderberechtigung

  • Teilnahme an der Veranstaltung

Berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung „Hacks & Tools meets #OERcamp“ sind alle OER-interessierten natürlichen Personen ohne Altersbeschränkung, die sich angemeldet haben.

  • Teilnahme an der Förder-Ausschreibung

Berechtigt zur Teilnahme an der Förderausschreibung („Ideen-Pitch“) sind alle Teilnehmenden an “Hacks & Tools meets #OERcamp”, die rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen angemeldet sind und ihre Projektideen bei der Jury einreichen, die über die Empfehlung zu deren Förderungsfähigkeit entscheidet und hierfür die besten Ideen auswählt.

2. Anmeldung

Anmeldungen zur Veranstaltung (Hackathon & Toolcamp) sind jederzeit bis unmittelbar vor Veranstaltungsende vorab online oder unmittelbar vor Ort zulässig.

Alle, die eine Chance auf Förderung erhalten möchten, müssen sich vor Ort spätestens am 23.02.2020, 10:00 Uhr, persönlich anmelden und folgende Angaben schriftlich einreichen/bestätigen:

  • Name, Vorname und Anschrift der teilnehmenden Person
  • Kontaktdaten, d.h. insbesondere (Mobil-) Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • die Erklärung, dass die Teilnahme-/Förderbedingungen inkl. Anhänge zur Kenntnis genommen wurden und akzeptiert werden
  • die Erklärung, dass bekannt ist und akzeptiert wird, dass kein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördermitteln besteht
  • das Einverständnis zur Übertragung der Verwertungsrechte an den Projektergebnissen (s.u.)
  • die Erklärung, dass die teilnehmende Person im Falle der Einreichung von Projektergebnissen oder Projektkonzepten eingereichte Gegenstände nach Abschluss der Veranstaltung wieder mit zurücknimmt oder deren Vernichtung zustimmt
  • im Falle von Personen, die geschäftsunfähig sind (§ 104 BGB) und/oder, die beschränkt geschäftsfähig sind (§ 106 BGB) eine schriftliche Einwilligung zur Teilnahme des gesetzlichen Vertreters.    

 3.  Arbeitsmittel / Beratungs-/Coachingangebote / Software

Die Teilnehmer*innen können sich aller Arbeitsmittel bedienen, die ihnen zur Verfügung stehen. Die HAW Hamburg stellt nur die ihr (in begrenztem Umfang) zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und WLAN bereit. Gemäß dem Motto Bring your own device bringen die Teilnehmer*innen ihre eigene Hard- und Software mit und nutzen diese für die Vorbereitung der Einreichungen und die Projektdurchführung bzw. Vorbereitung der Prototypen.

Die Teilnehmer*innen arbeiten selbstständig; die Mitarbeiter*innen des Teams HOOU@HAW und des Kooperationspartners Jöran und Konsorten stehen nur in organisatorischer Hinsicht und im Rahmen der Beratungs- und Coachingangebote vor Ort unterstützend zur Verfügung.

Zur Projektdurchführung vor Ort und im Förderzeitraum darf sowohl frei verfügbare als auch kommerzielle Software verwendet werden; letztere nur, sofern dies nicht dazu führt, dass die Arbeitsergebnisse (OER) aus rechtlichen Gründen nicht frei verfügbar gemacht werden können. Beim Einsatz kommerzieller Software müssen die Teilnehmer*innen über die notwendigen Lizenzen verfügen; dies wird durch die Anmeldung zur Teilnahme zugesichert.

 

4. Rechtliche/fachliche/medientechnische Anforderungen an die Projekte

Der HOOU liegt ein weites Verständnis von OER zugrunde. Als OER können sowohl einzelne Medien (z.B. ein Video, ein Text) als auch das Gesamtkonzept als didaktisches Szenario (z.B. Aufgabenstellung oder Selbstlernkurs) veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung unter einer offenen Lizenz

Förderfähig sind nur solche Lehr- und Lernangebote, die als freie, unter einer offenen Lizenz stehende Ressource (Open Educational Resource, OER) zur Weiternutzung durch Dritte bereitgestellt werden. Um dies zu gewährleisten, übertragen die Projektbeteiligten der HAW Hamburg auf Anforderung die uneingeschränkten Verwertungsrechte für alle Projektergebnisse.

Projektergebnisse innerhalb der HOOU müssen i.d.R. unter einer der nachfolgend beschriebenen, Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht werden. D.h. Dritte können die Ressourcen nutzen, weitergeben und bearbeiten, solange sie die diese Änderungen kenntlich machen und den oder die Urheber*in benennen (CC BYhttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de/). Teilnehmende können, sofern gewünscht, einschränkend vorgeben, dass jede Weitergabe der Ressourcen nur unter denselben Bedingungen, also unter derselben Lizenz, erfolgen darf (CC BY-SA – https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de).

Ferner zulässig ist die Veröffentlichung unter der Lizenz CC0.

Im Falle von Software muss die Veröffentlichung unter einer gängigen freien mit GNU GPL kompatiblen Softwarelizenz erfolgen.

  • Formate

Um die Nachhaltigkeit der Projektnutzung zu fördern, sind sämtliche Materialien in mehreren Formaten zur Verfügung zu stellen (bei Texten etc. mindestens als PDF, DOCX und TXT), und das Lehr-/Lernangebot ist so zu konzipieren, dass es nach Projektende ohne weitere (technische) Anforderungen laufen kann. Um die einfache Weiterbearbeitung der Materialien zu ermöglichen, müssen digitale Endprodukte und ggf. beteiligte Artefakte spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung quelloffen vorgelegt werden (z.B. das einem PDF zugrundeliegende Originaldokument, die in einer Präsentation vorkommenden Bilder in guter Qualität, der Quelltext/die Quelldatei eines kompilierten Mediums).

Weitere Anforderungen können dem Bewertungsbogen der Jury entnommen werden.

5. Chance auf Förderung / Entscheidungsprozess / Durchführungsvereinbarung

Die besten Projektideen erhalten eine Chance auf eine Projektförderung, d.h. professionelle Betreuung bei der Umsetzung der Projektidee inkl. finanzieller Unterstützung von Seiten der HAW Hamburg. Die Betreuung bzw. Unterstützung erfolgt im sog. Förderzeitraum. Der Förderzeitraum beginnt am 01.04.2020 und endet am 31.12.2020.

  • Förderhöhe

Bis zu 3 Projekte können mit jeweils 20.000 Euro, weitere 3 Projekte mit jeweils 10.000 Euro und weitere 3 Projekte mit jeweils 5.000 Euro gefördert werden.

Je nach Projektlage kann die Jury dem Präsidium der HAW Hamburg Sonderförderungen in Höhe von je bis zu 10.000 Euro empfehlen. Folgende Kategorien sind vorgesehen:

  • Nachhaltigkeit
  • Besondere gesellschaftliche Bedeutung
  • Lerninnovation

Die Gesamtförderhöhe darf 150.000 Euro nicht überschreiten, weshalb Förderungen nicht vergeben werden, sobald dieser Betrag erreicht ist.

  • Bildung von Projektteams

Eine Teilnahme an der Förderausschreibung ist als Einzelperson und als Projektteam zulässig. Projektteams können aus mindestens 2 Personen während der Gesamtzeit des Hackathons gebildet werden. Eine Teilnahme an mehreren Teams ist ausgeschlossen. Min. 1 Mitglied des Projektteams muss die Rolle der Projektleitung übernehmen und sich fristgerecht angemeldet haben. Mit dem Einreichen der Projektideen müssen die Projektleitungen zusätzlich eine schriftliche Erklärung abgeben, aus der sich Folgendes ergibt:

  • Bezeichnung des Projektteams
  • Liste der Mitglieder des Projektteams
  • Benennung einer oder mehrerer Personen, die als Projektleitung agieren.
  • Einreichung der Projektideen

Die auf dem Event „Hacks & Tools“ erarbeiteten Projektideen müssen am Sonntag, 23.02.2020, bis spätestens 10:00 Uhr bei den in den Veranstaltungsräumen gekennzeichneten Abgabestellen vollständig eingereicht werden und folgende Informationen umfassen:

  • Titel der Projektidee
  • kurze Beschreibung der Projektidee

(Länge max. 1 DIN A4-Seite, Schriftgröße 12 bei Schriftart Arial oder vergleichbar)

  • Name des/der Einreichenden inkl. der o.g. Erklärungen und Angaben.
  • Präsentation der Projektideen

Ebenfalls am Sonntag, 23.02.2020, präsentieren die Teilnehmer*innen bzw. die Projektteams vor versammeltem Publikum (Veranstaltungsteilnehmer*innen, Jury sowie weitere Gäste und Interessierte) ab ca. 11:15 Uhr ihre Projektideen. Jede*r Teilnehmer*in bzw. jedes Projektteam erhält eine Präsentationszeit von 5 Minuten.

  • Juryentscheidung

Die Jury wird durch die von der HAW Hamburg vorgeschlagenen Mitglieder besetzt. Die Zusammensetzung der Jury wird auf der Website bekanntgegeben. Im Krankheitsfall oder bei sonstigen Gründen, die zum Ausfall eines Jurymitglieds führen können, ist eine kurzfristige Nachbesetzung zulässig.

Die Jury entscheidet, nachdem alle Projektideen präsentiert wurden, vor Ort über die Empfehlung der besten Projekte für eine Förderung sowie darüber, welche Sonderförderungen empfohlen werden.

Wichtig:
Die Jury entscheidet vor Ort nur über die Empfehlung zur Förderung und noch nicht endgültig darüber, ob gefördert wird. Ob eine Projektidee tatsächlich gefördert wird, hängt von der nachgelagerten Erstellung von Projektplänen und vom Vorliegens eines Präsidiumsbeschlusses über die Förderung ab, s.u.

  • Finanz- und Projektpläne

In den 4 Wochen nach der Juryentscheidung erstellt das Team der HOOU@HAW gemeinsam mit den bei Einreichung benannten Hauptansprechpartner*innen („Projektleitungen“) der ausgewählten Projekte Finanz- und Projektpläne für die präsentierten Projektideen. Den geplanten Ausgaben werden Meilensteine im Projektverlauf zugeordnet. Basis hierfür sind die Konzeptformulare und die Angaben der jeweiligen Projektleitung. Dem jeweiligen Projekt wird ein*e Mentor*in der HAW Hamburg zugeordnet.

  • Präsidiumsbeschluss

Auf Basis der Konzeptformulare sowie der Finanz- und Projektpläne wird im Team HOOU@HAW eine Beschlussvorlage erstellt, die im Präsidium der HAW Hamburg erörtert und im Falle der Befürwortung verabschiedet wird (Präsidiumsbeschluss).

  • Durchführungsvereinbarung

Für die Projektabwicklung im Förderzeitraum wird nach dem Präsidiumsbeschluss eine Durchführungsvereinbarung unterzeichnet.

Die finanzielle Verantwortung im Sinne der Freigabe von Finanzmitteln verbleibt für den gesamten Förderzeitraum beim Team der HOOU@HAW.

In regelmäßigen Abständen berichten die Projektteams an das Team der HOOU@HAW über Fortschritte. Über Anfangsbeschaffungen hinausgehende Beschaffungen werden an Projektmeilensteine geknüpft.

 

 

ANHANG A

Bewertungskriterien für die Juryentscheidung

Die Jury entscheidet anhand der folgenden Kriterien:

Lfd. Nr.

Kriterium/ Unterkriterium

Einfluss auf die Jurywertung

1

Wissenschaftlichkeit und Transdisziplinarität

(Einhaltung wissenschaftlicher Methodik, Herangehensweise; Weist die Projektidee trans- oder interdisziplinäre Bezüge oder Anwendungsmöglichkeiten auf?)

20 %

2

Lernendenorientierung / Kollaboration

(Inwieweit wird ermöglicht, eine auf Lernende abzielende OER zu schaffen, inwieweit wird die Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden ermöglicht? Werden Nutzer*innen als Co-Kreateur*innen eingebunden?)

20%

3

Openness

(CC-Lizenz bzw. GNU GPL-(kompatible) Lizenz, offener Lernansatz, der multiple Zugänge zum Thema ermöglicht)

20%

4

Öffnung für neue Zielgruppen / zivilgesellschaftliche Relevanz

(Eignung der Idee neue Zielgruppen für Wissenschaft und Lehre zu begeistern bzw. Interesse hieran zu wecken; potentielle Bedeutung der Projektidee für die Gesamtgesellschaft.)

20%

5

Kompetenzorientierung und Wissenstransfer

(Inwiefern setzt die Projektidee bestimmte Kompetenzen voraus? Welche Kreise von Lernenden können angesprochen werden, welche Vorkenntnisse werden benötigt?)

10%

6

Bearbeitbarkeit

(Inwieweit scheint die Projektidee innerhalb des vorgegebenen Projektzeitrahmens von 9 Monaten umsetzbar? Sind bereits Grenzen der Bearbeitbarkeit erkennbar?)

10%

 

 

ANHANG B

Bestandteile der Durchführungsvereinbarung

  • Selbstständige Veröffentlichung der HOOU-Lernangebote auf der HOOU-Plattform durch die Projektteams

Bereits während der Entwicklung, aber spätestens mit Beendigung der Förderung sind die Lernangebote, die entwickelten Materialien und die dazugehörigen Metadaten auf der HOOU-Plattform zu veröffentlichen.

Die Projektleitung verpflichtet sich gegenüber dem Förderungsgeber, keine Inhalte auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu verbreiten, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen, insbesondere

  • deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
  • die gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Datenschutzbestimmungen verstoßen,
  • die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
  • die beleidigend, rassistisch, diskriminierend oder pornographisch sind.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Förderungsgeber über den Plattformbetreiber berechtigt, die entsprechenden Inhalte nach einem in der Lenkungsgruppe Digitale Lehre verabschiedeten „Take-Down-Verfahren“ offline zu nehmen und ggfs. zu löschen. Dies gilt ebenfalls, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten.

  • Finanzmanagement und Verwendung der Mittel

Die gesamte finanzielle Abwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Team HOOU@HAW. Die Verausgabung der Mittel ist an das Erreichen von Projektmeilensteinen geknüpft.

Die Projektleitung verpflichtet sich, das bewilligte HOOU-Projektbudget ausschließlich für Maßnahmen und Anschaffungen zu verwenden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem HOOU-Projekt stehen.

Dies bedeutet:

  • Für die Konzeption und Produktion digitaler Lehr- und Lernmaterialien notwendige Ressourcen bzw. externe Beauftragungen können beschafft werden.
  • Angemessene projektbezogene Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit-Maßnahmen können finanziell unterstützt werden.
  • Reisekosten können in einem begrenzten Umfang, so sie für den Erfolg des Projektes zwingend erforderlich sind, erstattet werden. Dabei werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten, die mit Belegen nachgewiesen werden können, erstattet.

Grundsätzlich ausgeschlossen von einer Förderung sind Personalmittel (außer: studentische Hilfskräfte, die über die HAW Hamburg beschäftigt werden) sowie Sachmittel, welche die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2 EStG) überschreiten.

  • Berichtspflicht

Mit Beendigung der Laufzeit des Projektes ist ein Abschlussbericht über die erreichten Ziele, die entwickelten Materialien und/oder Lernangebote, die erreichte Zielgruppe bei der HAW Hamburg abzugeben. Eine Vorlage wird zur Verfügung gestellt.

  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Evaluationsergebnisse und Projekterfahrungen können durch die Lenkungsgruppe Digitales Lernen sowie durch die HAW Hamburg im Rahmen von Berichterstattungen zum Gesamtvorhaben veröffentlicht werden. Die Projektleitung verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen über das eigene Content-Projekt sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der HOOU mitzuwirken.

 

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