Das Video ‚Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.‘ informiert Hochschullehrende, die ihre Lehrinhalte digital vermitteln möchten, über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen.
Das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist Teil des Urheberrechtsgesetzes und regelt in § 60a UrhG die Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre.
Im Video wird unter Darstellung der Voraussetzungen dieser Vorschrift und der Zitierfreiheit erläutert, in welchem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material, z.B. Texte oder Schaubilder aus Fachbüchern oder im Internet gefundene Bilder, in der digitalen Hochschullehre, genutzt werden können. Es wird ebenfalls kurz auf die Einsatzmöglichkeiten von sog. Open Educational Resources (OER) eingegangen. Hier geht es zum Lernangebot auf hoou.de
Im Zuge der Urheberrechtsreform 2021 wurden die Möglichkeiten Lehrender zur Nutzung fremder Materialien erweitert. So wurden u. a. neue Nutzungsmöglichkeiten für Software und Datenbanken geschaffen und die Regelungen zu vergriffenen Werken und Musiknoten erweitert und präzisiert. Die Änderungen sind in der aktualisierten Version (2022) des Videos „Digitale Lehre & Urheberrecht“ berücksichtigt, ergänzt um einen Exkurs zur Rechtslage beim Upload von (bspw. Lehr-) Videos auf kommerziellen Videoplattformen auf Grundlage des 2021 beschlossenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) (Stichwort: Uploadfilter).
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Diese OER wurden produziert vom Team der Hamburg Open Online University (HOOU) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg).
Das Video „Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co,“ fasst wichtige urheberrechtliche Grundlagen für die digitale Lehre
Aktualisiertes Video zu § 60a UrhG bei ELAN e. V.
Blogbeitrag bei irights.info zu den wichtigsten Änderungen der Urheberrechtsreform 2021 (21.05.2021)
Blogbeitrag bei irights.info zur Urheberrechtsreform 2021 mit Fokus auf Remixes, Memes und Pastiche (06.08.2021, Dr. Georg Fischer/Maya El-Auwad)
Leitfaden „Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre“ (2017, Tom Hirche/Dr. Till Kreutzer, Hg.: MMKH)
Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft“ (2019, Hg.: BMBF/dbv) (PDF)
FAQ „Urheberrecht in der Wissenschaft. Was Forschende und Lehrende wissen sollten“ (BMBF):
Leitfaden „Urheberrechts-FAQ Hochschullehre“ (2018, Prof. Dr. jur. Achim Förster, FH W-S)
Handout „Digital Learning and Copyright. Was dürfen Lehrende? Was dürfen Studierende?“ (2020, Dr. Janine Horn, ELAN e. V./MMKH)
Schaubild „Nutzungshandlungen im Rahmen des § 60a UrhG“ (2018, Dr. Nazime Assly, Universitätsbibliothek an der TUHH, CC BY 4.0)
Zu guter Letzt möchten wir noch auf unsere OER „OER & Recht. Navigation durch die rechtlichen Untiefen der OER-Produktion“ hinweisen, mit der u. a. offen lizenzierte Lehrmaterialien rechtlich unter die Lupe genommen werden können.
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Lizenzhinweis: Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?, Julia Bieck, Andrea Schlotfeldt und Dorothee Wagner | HOOU@HAW, CC BY 4.0.