Strecken des Vollzeitstudiums bzw. studieren im Teilzeitstudium
Vielleicht stehst Du vor der Frage, ob das derzeitige Vollzeitpensum Deines Studiums aufgrund Deiner Erkrankung und möglicherweise weiteren Belastungen zu schaffen ist. An vielen Hochschulen gibt es die Möglichkeit das Pensum im Vollzeitstatus zu reduzieren und somit langsamer zu studieren.
Achtung: Studierende in dualen Studiengängen haben diese Möglichkeiten nicht. Manchmal können jedoch im Einzelfall Regelungen gefunden werden. Auch internationale Studierende, vor allen Dingen diejenigen mit einem Aufenthalt zum Zwecke des Studiums, sollten sich unbedingt vorab beraten lassen.
Eine maximale Studiendauer wird meist durch die Immatrikulationsordnung vorgegeben. Für Studierende der staatlichen Hamburger Hochschulen liegt die Grenze in der Regel bei der doppelten Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester oder wenn in vier aufeinander folgenden Semestern keine Leistungsnachweise erbracht werden. In begründeten Härtefällen darf ein Studium aber auch länger dauern. Zusätzlich ist zu bedenken, dass es Fristvorgaben in der jeweiligen Prüfungsordnung der einzelnen Studiengänge geben kann, die unabhängig davon gelten. In der Praxis ist es aber eher die Studienfinanzierung, die die Dauer eines Studiums begrenzt, auch wenn es Verlängerungsmöglichkeiten beispielsweise beim BAföG gibt.
Unabhängig von den normalen Verlängerungsmöglichkeiten bieten einzelne Hochschulen für alle oder für einzelne Studienfächer die Möglichkeit in Teilzeit zu studieren (Teilzeitstatus). Dies muss beantragt werden und gilt dann in der Regel für zwei Semester (zwei Semester in Teilzeit entsprechen dann einem Fachsemester). So ein Statuswechsel hat allerdings Konsequenzen auf die Studienfinanzierung (z. B. aufs BAföG) oder den Aufenthaltsstatus, die mitbedacht werden müssen. Daher kann eine Reduzierung des Pensums im Vollzeitstatus oftmals sinnvoller sein.
Auf der Webseite „Nützliche Tipps“ der HAW Hamburg finden Studierende der HAW Informationen zur individuellen Streckung des Studiums und zum Teilzeitstudium.
Beurlaubung und Aussetzung des Studiums
Möglicherweise überlegst Du, das Studium für eine begrenzte Zeit zu unterbrechen oder wirst durch eine Krankheitsphase dazu gezwungen. An den meisten Hochschulen kann aufgrund einer Erkrankung ein Urlaubssemester (oder mehrere) genommen werden. Dies muß beantragt werden und es ist in der Regel ein Nachweis dafür erforderlich. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, was für das BAföG und auch für manche Studienkredite eine Rolle spielt. Wir empfehlen Dir, Dich wegen der möglichen Auswirkungen auf die Finanzierung und möglicherweise den Aufenthaltsstatus an die entsprechenden Beratungsstellen der Studierendenwerke (für Studierende in Hamburg: Beratungszentrum Soziales & Internationales) zu wenden.
An manchen Hochschulen ist auch eine Aussetzung des Studiums möglich. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Anzahl der Urlaubssemester begrenzt ist oder sie bereits ausgeschöpft sind. Eine Aussetzung kommt einer Exmatrikulation gleich, d. h. der Studierendenstatus geht verloren (hier mögliche Auswirkungen auf Kindergeld und Krankenversicherung beachten!), nicht aber der Studienplatz. Nachteilig kann es sein, dass bei der Wiederaufnahme des Studiums möglicherweise nach einer neu geltenden Prüfungsordnung studiert werden muss und ggf. nicht alle vorher erbrachten Leistungen anerkannt werden.
Im Merkblatt „Ausstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen“ finden Studierende der HAW Hamburg Informationen zur Beurlaubung und zur Aussetzung des Studiums.
Achtung: Studierende in dualen Studiengängen haben diese Möglichkeiten nicht. Manchmal können jedoch im Einzelfall Regelungen gefunden werden. Auch internationale Studierende, vor allen Dingen diejenigen mit einem Aufenthalt zum Zwecke des Studiums, sollten sich unbedingt vorab beraten lassen.