Studienfinanzierung

Eine ausreichende und verlässliche Studienfinanzierung ist die Grundlage für ein in dieser Hinsicht unbeschwertes Studium.

Für rund 1/5 aller Studierenden deckt die staatliche Ausbildungsförderung – kurz das BAföG – zumindest einen Teil ihrer Existenzgrundlage ab. Alle anderen finanzieren sich mit Unterhalt, Job(s), Studienkredit, Stipendium, Waisenrente, Kindergeld und möglicherweise mit Wohngeld, SGB II oder SGB XII Leistungen. Je nach Lebens- und Studiensituation kann sich die gewohnte Studienfinanzierung verändern oder gar wegfallen. Zum Beispiel in einem Teilzeitstatus, während einer Beurlaubung oder durch eine Krankheitsphase. Die Inanspruchnahme einer Beratung ist in solchen Situationen und insbesonders bei Veränderungen des Voll- oder Teilzeitstatus, Beurlaubung oder Aussetzung des Studiums sehr zu empfehlen.

Im BAföG sind verschiedene Nachteilsausgleiche vorgesehen. So kann zum Beispiel beantragt werden, den Leistungsnachweis aufgrund einer Verzögerung durch eine Erkrankung später als nach dem vierten Fachsemeser einzureichen. Auch eine weitere Verlängerung der Förderungshöchstdauer ist möglich.

Umfangreiche Beratung zum Thema Studienfinanzierung bieten die verschiedenen Beratungszentren der Studierendenwerke an. Häufig gibt es sowohl eine Anlaufstelle zur Sozialberatung (Anliegen rund um Sozialleistungen, Krankenversicherungen und Jobben) als auch eine Anlaufstelle zur Studienfinanzierung (BAföG, Studienkredite, Stipendien). Auch der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) bietet häufig eine eigene BAföG-Beratung an.

Weitere Informationen zur Finanzierung finden sich unter dem Stichwort „Studienfinanzierung“ auf der Webseite „Nützliche Tipps“ der HAW Hamburg.



Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 19.04.2021