Prüfungen

In den einzelnen Studiengängen gibt es verschiedene Studien- und Prüfungsleistungen die für den Bachelor oder Master studienbegleitend erbracht werden müssen. Welche Leistungen von Dir erwartet werden, ist in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Typische Studien- und Prüfungsformen sind Hausarbeiten, Referate, Klausuren, mündliche Prüfungen, Praktika, Teilnahme an Laboren und Exkursionen, das Anfertigen von Protokollen, Anwesenheitspflicht etc.

Solltest Du Schwierigkeiten haben eine Prüfung aufgrund Deiner Beeinträchtigung in der vorgegebenen Zeit oder der vorgegebenen Form zu absolvieren, kann vielleicht ein Nachteilsausgleich für Dich in Frage kommen.

Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung

Die Studienberatungen der Hochschulen bieten Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung an. Diese richtet sich besonders an Studierende mit Prüfungsängsten, Studierende im Zweit- oder Drittversuch, die dadurch unter einem besonderen Druck stehen sowie an Studierende, die ihre Lernmethoden oder -techniken verbessern möchten. Häufig werden zu diesen Themen neben der Einzelberatung auch spezielle Workshops bzw. Seminare angeboten. An der HAW Hamburg gibt es solche Angebote bei der Zentralen Studienberatung.

An einigen Hochschulen gibt es spezielle Angebote um Lernpartner*innen zu finden. Sich zum gemeinsamen Lernen zu verabreden und sich gegenseitig zu motivieren, kann sehr hilfreich sein. An der HAW Hamburg z. B. gibt es learn2gether.

Rücktritt von Prüfungen

Insbesondere für die Teilnahme an Klausuren und mündlichen Prüfungen gibt es je nach Studiengang ein gesondertes Anmeldeverfahren. Hier gelten oft besondere An- und auch Abmeldefristen. Erkundige Dich in Deinem Department, wie das abläuft und wirf einen Blick in die für Dich geltende Prüfungsordnung. Studierende, die sich nicht fristgerecht von einer Prüfung abmelden, riskieren einen Fehlversuch.

Im Video „Rücktritt von Prüfungen“ wird erklärt, wie Studierende aufgrund einer akuten Erkrankung auch noch kurzfristig, nach Ende der Abmeldefrist, von einer Prüfung zurücktreten können. Wenn Du unsicher bist, lass Dich zum Beispiel bei den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung (Beauftragter HAW Hamburg), der Studienberatung oder beim AStA beraten.



Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 20.05.2021