Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen

Solltest Du Schwierigkeiten haben eine Prüfung aufgrund Deiner Beeinträchtigung in der vorgegebenen Frist oder der vorgegebenen Form zu absolvieren, kann ggf. ein Nachteilsausgleich für Dich in Frage kommen.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen, um Prüfungsbedingungen individuell anzupassen und Studien- sowie Prüfungsleistungen somit chancengleich zu gestalten. Die fachlichen Anforderungen des Studienfachs bleiben dabei bestehen. Studierende mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich auf die konkrete Prüfungssituation nachteilig auswirken, können Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben.

Beispiele für mögliche Maßnahmen

  • Angemessene Verlängerung von Fristen z. B. für Hausarbeiten
  • Kompensation fehlender Anwesenheit durch Ersatzleistungen
  • Erholungspausen in Klausuren, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden
  • Eigener Bearbeitungsraum für Klausuren
  • Nutzung von Hilfsmitteln zur Regulation von akuten Spannungs- oder Krisensituationen
  • Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen in einer anderer als der vorgesehenen Form. Zum Beispiel die Umwandlung einer Gruppenarbeit in eine Einzelarbeit oder das Halten eines Referats vor einer sehr kleinen Gruppe statt der Gesamtgruppe
  • Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Studien- oder Prüfungsleistungen
  • Absolvieren von Praktika in Teilzeit
  • anpassen von Terminen z. B. für eine mündliche Prüfungen, je nach Bedarf nicht frühmorgens oder spätnachmittags wegen (Neben-) Wirkungen von Medikamenten oder Auswirkungen von Schlafstörungen

Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?

An den meisten Hochschulen läuft es so ab, dass ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsstelle gestellt werden muss. Viele Hochschulen stellen dafür einen Vordruck zur Verfügung. Für die HAW Hamburg findest Du einen solchen Vordruck hier.

Du kannst Dich bei den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zum Thema Nachteilsausgleich beraten lassen (hier für Studierende der HAW Hamburg). Sie sind auch für Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen zuständig, auch wenn der Titel dieses Amts oftmals anders verstanden wird und sich nicht alle davon angesprochen fühlen.

Das Deutsche Studentenwerk hat eine Arbeitshilfe für Beratende herausgegeben: Dr. Maike Gattermann-Kasper: Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen



Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 18.08.2022