Anlaufstellen und Unterstützung an Hochschulen allgemein

Wer aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Belastung Schwierigkeiten im Studium hat, kann an den Hochschulen und bei den Studierendenwerken nach folgenden Unterstützungsangeboten suchen:

Für alle Angebote gilt: fragen kostet nichts und im Zweifelsfall wird an die entsprechende zuständige Anlaufstelle weitervermittelt.

(Studierende der HAW Hamburg finden hier alle hochschulinternen Angebote.)

Psychologische und psychotherapeutische Beratung

Hier können erste Fragen und Anliegen rund um die psychische Belastung besprochen werden. Eine Diagnose ist nicht notwendig. Es muss sich auch nicht um (den Verdacht auf) eine psychische Erkrankung handeln, die psychologische Beratung steht allen Studierenden mit ihren persönlichen Themen offen. Auch Leistungsdruck, Liebeskummer oder Trauer können Gründe sein, die psychologische Beratung aufzusuchen und sich Unterstützung in Form eines Gesprächs zu holen. Eventuell können weitere notwendige/hilfreiche Unterstützungsangebote besprochen werden.

Die psychologische Beratung ersetzt keinen Besuch bei Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen, kann aber eine niedrigschwelligere Anlaufstelle sein. Die Gespräche werden vertraulich behandelt, die dort tätigen Personen (oftmals Psycholog*innen, zum Teil auch Psychotherapeut*innen) unterliegen i. d. R. der Schweigepflicht.

An manchen Standorten wird die  psychologische und/oder psychotherapeutische Beratung nicht von den Hochschulen, sondern vom zuständigen Studierendenwerk angeboten. Manche davon sind auch online gelistet (evtl. unvollständig).

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Manchmal heißen sie auch Inklusionsbeauftragte oder Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung. Hier sind auch Studierende mit psychischen Erkrankungen gemeint (nicht von den Wörtern „Beeinträchtigung“, „Behinderung“ oder „chronische Erkrankung“ abschrecken lassen). Meist zu finden auf der Seite der Hochschule, z. B. unter „Beratung“.

Es kann auch deutschlandweit nach den Beauftragten der Hochschulen gesucht werden (evtl. unvollständig).

Studienfach- oder Studienverlaufsberatung

Die Studienfach- oder Studienverlaufsberatung (je nach Hochschule kann sie auch noch anders heißen) kann eine gute erste Anlaufstelle sein, wenn es z. B. um den Studienverlauf, die Streckung oder Anpassung des Studiums geht. Ob hier offen über die eigene psychische Erkrankung gesprochen werden möchte, hängt auch von der Vertrauensebene zur Studienfach- oder Studienverlaufsberatung ab. Sehr persönliche bzw. auch gesundheitliche Anliegen können in der psychologischen Beratung besser aufgehoben sein und genauer besprochen werden.

Peer-Beratung

Studierende unterstützen andere Studierende bei Fragen rund ums Studium, wie Organisation und Planung, finden gemeinsam Strategien zur Bewältigung des Studienalltags und vermitteln weiter. Peers begegnen betroffenen Studierenden auf Augenhöhe. Sie haben oftmals eigene Krisen bewältigt oder eigene Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen und kennen den Studienalltag mit all seinen Herausforderungen. Sie bieten keine professionelle psychologische Beratung, können aber emotional unterstützen und eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Studierende sein, die psychisch belastet oder erkrankt sind. Zum Teil werden auch moderierte Gruppenformate angeboten.

Studentische Angebote (Allgemeiner Studierendenausschuss – AStA, Referate, Interessenvertretungen)

An manchen Hochschulen sind Beratungsangebote zu verschiedenen Themen (auch psychische Erkrankungen) an den AStA, an Referate oder an Interessenvertretungen angegliedert. Es lohnt sich auf jeden Fall, mal dort nachzuschauen, welche Angebote es gibt.

Vertrauensstelle/Streitschlichtungsstelle

An einigen Hochschulen gibt es sogenannte Streitschlichtungsstellen oder Vertrauensstellen, die zwischen Lehrenden/Beschäftigten und Studierenden vermitteln können, wenn es einen Konflikt gibt.

Wenn es beispielsweise um eine (gefühlte) Ungleichbehandlung oder eine Benachteiligung  geht, kann die Intervention einer dritten, neutralen Person hilfreich und unterstützend sein, um den Konflikt für beide Seiten befriedigend zu lösen.



Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 26.04.2021