Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Schrems II) ist auch für uns das Thema Datenübermittlungen in die USA nochmal besonders wichtig geworden. Auch vor dem Urteil waren wir schon darum bemüht, das Setzen von Cookies bei unseren Lernangeboten nicht dem Zufall zu überlassen. Jetzt hat das Thema aber eine noch höhere Brisanz bekommen.

Vielen wird bekannt sein, dass durch Einbettungen (u.a.) von Youtube-Videos Cookies gesetzt werden. Da wir den Besucher:innen unserer Websites ermöglichen möchten, das Setzen von Cookies aktiv zu steuern, haben wir recherchiert und eine gute – und sehr einfache – Möglichkeit gefunden, das Einbetten von Youtube-Videos datenschutzfreundlich zu gestalten.

Wie man das macht, ist blitzschnell erklärt in diesem 1-Minuten-Video und funktioniert bei fast allen Lernmanagement- und Contentmanagementsystemen.

Die Anleitung löst nicht die grundsätzliche und derzeit noch ungelöste Problematik von Datenübermittlungen in die USA an sich, die seit dem Fall des sog. Privacy Shield für viele Webangebote besteht. Auch ist (zumindest derzeit) kein Widerruf einer einmal getroffenen Entscheidung (‚Datenübermittlung zulassen‘) technisch vorgesehen. Da Einbettungen von Youtube-Videos aber von vielen Nutzer:innen gewünscht sind, haben diese so immerhin – anders als bei regulären Einbettungen – überhaupt die Möglichkeit, initial zu entscheiden, ob das durch den Aufruf eines Videos veranlasste Setzen von Cookies stattfindet oder nicht.