ERKENNEN: Geschlechterungleichheiten

Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist in Deutschland seit 1958 im Grundgesetz verankert. Seit 2005 verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung im Arbeitsleben. Dennoch macht das Geschlecht immer noch einen Unterschied, sei es in den Medien, in der Politik, im Familien- oder im Berufsleben. Soziale Ungleichheit und Diskriminierung prägen weiterhin das Geschlechterverhältnis. Darum geht es im Lernstrang “Erkennen”.

In dem ersten Abschnitt “Diskriminierung und Geschlechterungleichheit” erklären wir, was unter Diskriminierung und sozialer Ungleichheit verstanden wird und wie das mit Geschlecht zusammenhängt.

Was ist soziale Ungleichheit?

Unter sozialer Ungleichheit versteht die Soziologie die ungleiche Verteilung materieller und immaterieller Ressourcen in einer Gesellschaft, aus der sich unterschiedliche Möglichkeiten zur Teilhabe an dieser ergeben.

Vereinfacht gesagt bedeutet das Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung: Je weniger Zugang ein Mensch zu wichtigen Ressouren (z.B. Geld, Zeit, soziale Netzwerke, …) hat, desto weniger kann diese Person ein selbstbestimmtes Leben führen und am gesellschaftlichen Miteinander partizipieren (Teilhabe). Noch kürzer: Je weniger Ressouren, desto weniger Teilhabemöglichkeiten.

Beispiel: Eine Putzkraft muss wesentlich mehr arbeiten als eine Programmiererin, um die gleiche Wohnung bezahlen zu können. Sie hat daher weniger freie Zeit, um sich im Gemeinderat einzubringen.

Geschlecht, Migrationshintergrund, gesundheitliche Beeinträchtigung, Alter, sexuelle Orientierung oder soziale Herkunft haben Einfluss auf den Zugang zu Ressourcen und damit auch auf gesellschaftliche Teilhabe. So durften Frauen in Deutschland bis 1918 nicht wählen. Sie waren damit ausgeschlossen von der Teilhabe an politischen Institutionen und damit von der Gestaltung ihrer aktuellen und zukünftigen Lebensbedingungen. Außerdem verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer in Deutschland. Diese Ungleichheit verschärft sich noch mal beim Thema Migration: Frauen mit Migrationshintergrund verdienen im Vergleich zu Frauen ohne Migrationshintergrund im Schnitt15 Prozent weniger (Aldashev et al.). Wer mehr arbeiten muss, um das gleiche Geld zu verdienen (Ressourcen), hat weniger Zeit für politisches Engagement, ein Ehrenamt oder schlicht einen Besuch im Theater (Teilhabe).

Unterschiedliche Typen von Ressourcen lassen sich wie folgt definieren:

Einkommen, Wohnraum, Grundbesitz, Vermögen, etc.

Nutzung wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse, geistiges Eigentum, Lizenzen, Markenrechte, Entwurf und Implementierung neuer Prozesse und Systeme, etc.

Reputation, Ansehen, Prestige, Zugang zu sozialen Netzwerken und angesehenen Positionen, etc.

In der Soziologie (Pierre Bourdieu) wird statt Ressourcen auch von unterschiedlichen Arten von Kapital gesprochen, über das eine Person verfügt:

Vermögen, Geld, Grundbesitz, Einkommen, etc.

Das soziale Kapital basiert auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Unsere sozialen Beziehungen können eine wichtig Ressource sein. Gleichzeitig werden andere von bestimmten Gruppenzugehörigkeiten ausgeschlossen. Beispiele für soziales Kapital: Familie, Schule oder Partei

Kulturelles Kapital umfasst drei Arten:

Inkorporiertes kulturelles Kapital: Dieses wird ganz früh schon im Elternhaus erlernt und zeigt sich in unserem Verhalten, unserem Wissen, unserer Wahrnehmung, etc. Beispiele: Akademische Verhaltungsmuster, Allgemeinwissen, etc.

Objektiviertes kulturelles Kapital: Bücher, Gemälde, etc.

Institutionalisiertes kulturelles Kapital: Bildungsabschlüsse, Titel (Prof., Dr.), Zeugnisse, etc.

Reputation, Ansehen, Prestige, etc.

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung bezeichnet die Benachteilgung von Menschen, die ihnen den Status eines gleichwertigen und gleichberechtigten Mitglieds der Gesellschaft abspricht.

Juristisch wird Diskriminierung als Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals ohne sachliche Rechtfertigung beschrieben. Im Grundgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind diese schützenswerten Merkmale festgehalten. Schützenswerte Merkmale sind: Geschlecht, Alter, Hautfarbe/ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexuelle Orientierung und Behinderung. Das heißt, Menschen dürfen nicht aufgrund eines dieser Merkmale benachteiligt werden.

Das folgende Video erklärt, was das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist und welche Formen von Diskriminierung das Gesetz verbietet.

Ebenen von Diskriminierung

Oftmals denken wir Diskriminierung als individuelle Stereotype, Beleidigungen und Übergriffe. Dabei wird vergessen, dass Diskriminierung auch eine institutionelle Seite hat.  Diskriminierung existiert auch im Rechtssystem, auf dem Arbeitsmarkt, in Schulen und Organisationen. Dies verdeutlichen die folgenden drei Ebenen von Diskriminierung in Anlehnung an Albert Scherr (2016).

Die individuelle Ebene von Diskriminierung verweist auf individuelle Einstellungen und Werthaltungen sowie auf die Interaktion zwischen Menschen. Beispiel: Eine weiße Person beschimpft eine nicht-weiße Person als Kanake.

Diskriminierung in Form von Beleidigungen, Ignorieren, Ausgrenzung bis hin zu körperlicher Gewalt finden alltäglich zwischen Menschen statt. Wir alle tragen stereotype Vorstellungen über Gruppen von Menschen in unseren Köpfen. Solche Stereotype und Vorurteile können abwertendes und ausgrenzendes Verhalten befördern können, wenn wir nicht versuchen sie zu hinterfragen und abzubauen.

Die institutionelle Ebene verweist darauf, dass gesellschaftliche Institutionen wie Schule oder Kirche vielfältige Ausschluss- und Diskriminierungsmechanismen in sich tragen. Hier geht es um Strukturen und Verfahrensweisen von Institutionen und nicht um individuelle Handlungen und Einstellungen, die diskriminierend wirken.

Wenn in Schulen oder Hochschulen beispielsweise fehlerfreies Deutsch als Normalfall angesehen wird und diese Norm nicht hinterfragt wird bzw. Nicht-Muttersprachler*innen nicht in ihrem Spracherwerb gefördert werden, kann dies auf eine institutionelle Diskriminierung hinweisen.

Wenn in gesellschaftlichen Teilsystemen wie Bildung, Arbeitsmarkt oder Recht eine Benachteiligung bestimmter Gruppen besteht, handelt es sich um eine Diskriminierung auf der gesellschaftsstrukturellen Ebene.

Dass homosexuelle Paare lange nicht heiraten durften, ist beispielsweise eine solche Diskriminierung. Ebenso wie die Tatsache, dass Frauen selbstverständlich die Verantwortung für Erziehungs- und Pflegearbeit zugeschrieben wird.

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Wie hängen Diskriminierung und soziale Ungleichheit zusammen?

Wir glauben, dass wir alle alles erreichen können, wenn wir uns nur genügend anstrengen. Die Realität sieht jedoch anders aus …

Der Soziologe Albert Scherr schreibt, dass verschiedene wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit sozialer Ungleichheit meistens einen gemeinsamen Bezugspunkt haben: Alle beschäftigen sich mit dem Widerspruch zwischen dem Anspruch moderner Gesellschaften ein Zusammenschluss freier und gleicher Individuen zu sein und der Realität ungleicher Lebensbedingungen und -chancen. Scherr macht den Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und diskriminierender Unterscheidung und Bewertung von Individuen und Gruppen im folgenden Zitat deutlich:

Gesellschaften mit Strukturen sozialer Ungleichheit erzeugen in dem Maß einen Bedarf an diskriminierenden Klassifikationen, wie sie dem ungleichheitsbezogenen Legitimationsbedarf nicht durch meritokratische Versprechungen gerecht werden können.​

Was Scherr meint ist: In unserer Gesellschaft gehen wir davon aus, dass alle gleiche Chancen haben und man durch Leistung in gehobene Positionen oder zu Reichtum kommt (Meritokratie). Das ist leider nicht so. Unsere Gesellschaft ist von sozialer Ungleichheit geprägt, weshalb die Zugänge zu Ressourcen und Teilhabe ungleich verteilt sind. Diese soziale Ungleichheit muss gerechtfertigt werden (Legitimationsbedarf), weil sie dem Ideal der Gleichheit aller widerspricht. Dazu werden Menschen nach Geschlecht, sozialer Herkunft oder ethnischer Herkunft in Gruppen eingeteilt. Diese werden dann auf- oder abgewertet, um Ungleichbehandlungen zu begründen (Klassifikationen).

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Geschlechterungleichheiten und Diskriminierung

Diskriminierung kann allgemein formuliert als die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bestimmter Personengruppen definiert werden (Hipp, 2016). Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts wird Sexismus genannt.

Wie Sexismus sich auswirkt und welche spezifischen Formen von Sexismus es gibt, erklären wir im Lernstrang “Verstehen” (direkt zum Abschnitt Sexismus).

Grundsätzlich gilt, dass unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten von Geschlechterungleichheiten geprägt ist. Einerseits haben sich diese Ungleichheiten über die Zeit verändert (s. Abschnitt “Schritte zur Gleichstellung”). Dies ist vor allem den Kämpfen von Frauen, Lesben, Schwulen, trans* oder inter* Personen zu verdanken, die ihre Ungleichbehandlung nicht länger hinnehmen wollten. 

Andererseits werden beispielsweise Frauen nach wie vor im Berufsleben oder bei der Verteilung von Sorgearbeit benachteiligt. Sie verdienen im Schnitt weniger für vergleichbare Tätigkeiten als ihre Kollegen. Außerdem übernehmen sie den größten Teil der Erziehungs- und Pflegeaufgaben. Berufsfelder, in denen über Jahrzehnte mehrheitlich Frauen arbeiteten, sind oft schlecht bezahlt (zum Beispiel Krankenpflege oder Erzieher*in).

trans* Personen erfahren im Berufsleben ebenfalls häufig Diskriminierung. Diese kann von abwertenden Blicken über Ignorieren oder das Verweigern selbstgewählter Pronomen und Vornamen bis hin zu Gewaltandrohungen reichen. LSBTIQ* Personen sind aufgrund der Angst vor Diskriminierung am Arbeitsplatz häufig nicht geoutet und sprechen kaum mit Kolleg*innen und Vorgesetzten über ihr Privatleben (Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2017). Dies sind nur einige Beispiele für geschlechtsbasierte Diskriminierung (Sexismus) in Deutschland.

In den beiden nächsten Abschnitten zeigen wir Geschlechterungleichheiten am Beispiel von Lohnungleichheit, auch Gender Pay Gap genannt, und am Beispiel Familienpolitik.