ERKENNEN: sexuelle Identität im AGG

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Was ist das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht es, gegen Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Identität rechtlich vorzugehen. Im Paragraph 1 des Gesetzes wird aufgeführt, welche Diskriminierungen juristisch relevant sind:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.​

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Paragraph 1)

Diskriminierungsformen nach dem AGG

Im AGG wird zwischen verschiedenen Formen der Diskriminierung unterschieden. Alle diese Formen können die sexuelle Identität, also die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität, betreffen.

Der Begriff "sexuelle Identität" im AGG

Der Begriff sexuelle Identität wird im AGG nicht näher definiert. Der Gesetzesbegründung des AGG zufolge hat der Begriff zwei Bedeutungen:

Mit der Zuordnung der Geschlechtsidentität zur sexuellen Identität unterscheidet sich das AGG vom europäischen Recht. Der Europäische Gerichtshof fasst Trans- und Intergeschlechtlichkeit unter das Merkmal Geschlecht und nicht unter das Merkmal sexuelle Identität (Antidiskriminierungsstelle des Bundes). In Deutschland sind Frauen und Männer mit dem Merkmal Geschlecht im AGG berücksichtigt. Der Gesetzeserläuterung des AGG folgend, fallen “homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder zwischengeschlechtliche Menschen” (Bundesregierung, 2006: 31) unter das Schutzmerkmal sexuelle Identität. Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert im Detail den Umgang mit Geschlechtsidentität im deutschen Recht.