Bei der Produktion von Medien sind verschiedene Rechte zu beachten.
So darf jeder Mensch selbst entscheiden, ob und wie er mittels Bildern öffentlich dargestellt wird. Das ist das sogenannte Recht am eigenen Bild.
Das Urheber:innenrecht wiederum regelt, wie wir die Medienprodukte anderer nutzen dürfen. In der Medienarbeit sind noch weitere Rechte relevant: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder der Schutz der Privatsphäre.
Auf dieser Seite erhältst du Tipps, um diese Rechte bei der Produktion eigener Medien zu berücksichtigen (z.B. Muster-Einverständniserklärung, Tipps zu Aufnahmen bei Veranstaltungen).
Relevante Rechte
in der Medienproduktion
„Datenschutz heißt nicht, dass du deine Daten schützt,
sondern, dass du dich und deine Freiheit schützt vor
Manipulation, Stigmatisierung und Benachteiligung.“ (Zitat aus dem Video)
Das Recht am eigenen Bild ist das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht. Es ist spezialgesetzlich geregelt. Das Recht am eigenen Bild leitet sich aus Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes her. Dort heißt es: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden“. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der:die Abgebildete dafür Geld bekommen hat. In Paragraf 23 werden Ausnahmen geregelt. Diese regeln die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Personenbildnissen, wenn diese als „Beiwerk“ im Bild oder bei Versammlungen und größeren Veranstaltungen anwesend sind. Erstellt der:die Fotograf:in eine fokussierte Aufnahme einer Person, ein Foto auf dem die Person essentieller Bildbestandteil ist braucht er:sie in den allermeisten Fällen eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen.
Mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sind EU-Bürger seit 2018 effektiver als vorher und EU-weit gegen Datenmissbrauch geschützt. Sie haben einen Rechtsanspruch zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind – und was mit den Daten passiert. Bei dem Datenschutz geht es letztlich um den Schutz von Bürgerrechten, Grundrechten und Menschenrechten. Die Rechtsträger:innen sollen dahingehend geschützt werden, dass ihre personenbezogenen Daten nicht ohne ihr Wissen für kommerzielle oder politische Zwecke (aus)genutzt werden können. Als personenbezogene Daten werden Informationen wie Name, Wohnort, E-Mail-Adressen oder Informationen aus Social-Media-Profilen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, verstanden. Besondere personenbezogene Daten sind Informationen über die Gesundheit, Sexualität, ethnische und kulturelle Herkunft sowie politische, religiöse und philosophische Überzeugungen. Diese Daten gelten als besonders schützenswert. Zugleich soll der Datenschutz auch regeln, wie Daten für innovative Angebote und datengetriebene Dienstleistungen genutzt werden können, ohne die Rechte der EU-Bürger:innen zu verletzen.
Das Urheberrecht besagt, dass das Werk geistiger und kreativer Ausdruck des:der Urheber:in ist. Das Werk und der:die Urheber:in sind also untrennbar miteinander verbunden. Der:die Urheber:in kann seine:ihre Rechte an einem Werk nie völlig abgeben. Er:Sie kann jedoch anderen Personen eine Nutzungsberechtigung erteilen. Einige Regeln stellen sicher, dass auch die Allgemeinheit, z.B. Forschung oder Bildung, an einem Werk teilhaben kann. Das Urheberrecht besagt auch, dass der:die Urheber:in für die Nutzung von einem Werk angemessen entlohnt werden soll. In Deutschland und Frankreich gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren. Mit dem Tod des:der Urheber:in geht das Recht auf die Erben über. Eine Vervielfältigung für private Zwecke ist in festgelegtem Umfang erlaubt. Das Urheberrecht ist in sehr vielen Ländern, insbesondere auch im europäischen Rechtsraum, geregelt. Es ist teilweise EU-Recht. Mehr dazu
Durch die Vergabe von Nutzungsrechten kann der:die Urheber:in einer anderen Person Rechte an seinem:ihrem Werk einräumen. Diese Person darf das Werk dann auf einzelne oder alle Nutzungsarten nutzen. Nutzungsrechte können als einfaches oder ausschließliches Recht eingeräumt werden. Ein einfaches Nutzungsrecht liegt vor, wenn der:die Inhaber:in das Werk neben dem:der Urheber:in oder anderen Berechtigten auf die ihm:ihr erlaubte Art nutzen darf. Ein ausschließliches Nutzungsrecht liegt vor, wenn der:die Inhaber:in das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen – einschließlich des:der Urheber:in – auf die ihm:ihr erlaubte Art zu nutzen berechtigt ist. Nutzungsrechte können inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt werden. Auch ein Recht auf Rückruf des Nutzungsrechts kann dem:der Urheber:in zustehen und ist gesetzlich geregelt. Für das Nutzungsrecht ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. (§ 31 ff. Urheberrechtsgesetz). Der Begriff Nutzungsrecht ist vergleichbar mit dem in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriff der Lizenz.
In dem Video wird erklärt, was Datenschutz ist und warum es dich als Verbraucher:in betrifft. Seit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung 2018 gibt es neue Regeln in der gesamten EU. Damit hast du neue, starke Rechte bekommen.
Mehr dazu: Deine Daten. Deine Rechte
Handlungsoptionen
Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen
Über Bild- und Tonmaterial zu verfügen gibt Entscheidungsmacht:
Welche Bilder werden veröffentlicht?
Wie werden diese kontextualisiert?
Wie wird die Veranstaltung nacherzählt?
Die Perspektiven und Wahrnehmungen der:des dokumentierenden Person und den Teilnehmenden können dabei sehr unterschiedlich sein.
Quelle: Noah Sow, Noah Sow Blog, 2019
Bei Fotos, Video- und Tonaufnahmen auf öffentlichen Veranstaltungen stehen wir oft vor einer Herausforderung: Wir wollen einerseits die Veranstaltung bestmöglich dokumentieren. Andererseits gilt es auch, Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu wahren.
Besonders bei gesellschaftlichen Gruppen, deren die weniger Rechte haben (z.B. Geflüchtete, Gefängnisinsassen) oder deren Rechte oft nicht respektiert werden (trans* Personen, Wohnungslose, Menschen of Color) ist ein bewusster und genau geplanter Umgang mit Aufnahmen geboten (Schutzraumprinzip/Safe Space). Die Entrechtung dieser Personengruppen reicht beispielsweise bis in die Kolonialgeschichte zurück.
Drei Strategien stellen wir dir nun vor.
Bei Foto-/Video-/Tonaufnahmen von Veranstaltungen kann mit deutlich sichtbaren Foto-/Videohinweisen gearbeitet werden. Einverständniserklärungen sind widerruflich und die Ausrichter:innen der Veranstaltung haben ein Interesse an Rechtssicherheit. Bei Aufnahmen von Referent:innen und fokussierten Aufnahmen der Teilnehmenden müssen zusätzlich Einwilligungen eingeholt werden, da diese essenzieller Bildbestandteil sind.
Spontane Fotos bei Veranstaltungen verunmöglichen es beispielsweise illegalisierten Menschen, an der Veranstaltung gefahrlos teilzunehmen. Auch ein Foto- / Videohinweis an der Tür anzubringen, vermindert den Ausschluss hier nicht.
Fotos oder Videos können gemeinschaftlich und freiwillig hergestellt werden. Hierfür können Pausenzeiten eingeplant werden, die ins Programm aufgenommen werden. Die Moderation erklärt, dass alle, die Lust haben, jetzt gemeinsam Fotoszenen stellen können und Situationen nachempfinden wie: „Zuhörendes Publikum“, „Lebendiger Workshop“, „Angeregte Gespräche“ usw. Es ist genügend Zeit einzuplanen, so dass diejenigen, die nicht mitmachen wollen, sich aus der Szenerie entfernen oder umdrehen können.
Werden Pausenzeiten zur Inszenierung von Bildern eingeplant, kann die Gefahr bestehen, dass Teilnehmende schon vor der Inszenierung die Veranstaltung verlassen.
Zu Veranstaltungsbeginn können Schlüsselbänder oder Aufkleber in zwei verschiedenen Farben (z.B. rot und grün) ausgegeben werden. Wer z.B. das rote Schlüsselband/ den roten Aufkleber wählt, meint damit damit: „Ich möchte nicht auf den Aufnahmen der Veranstaltung zu sehen oder hören sein.“ Grün bedeutet: „Ich bin einverstanden“. Diese Strategie sollte auf der Veranstaltung gut kommuniziert werden und natürlich von den Fotografierenden und Filmenden bei den Aufnahmen beachtet werden.
Die Schlüsselband-Variante löst nicht die Schwierigkeit der Vereinbarkeit des Fotografierens und Filmens mit dem Recht am eigenen Bild. Gerade bei Bildern von größeren Gruppen ist es oft nicht zu vermeiden, dass auch Menschen mit einem rotem Schlüsselband zu sehen sind.
Tipp
Menschen aus dem Publikum wollen vielleicht auch Fotos oder Videos von der Veranstaltung machen. Manche Menschen wollen aber nicht auf Fotos und Videos zu sehen sein. Diese Menschen sollen sich sicher fühlen. Du kannst dem Publikum am Anfang von der Veranstaltung sagen: „Macht bitte keine Fotos und Videos. So können sich alle Anwesenden wohlfühlen.“ Ihr könntet auch eine Foto- oder Videokabine einrichten, in der Teilnehmende sich freiwillig filmen oder fotografieren (lassen) können. Und: Auch Selfies können als Fotomaterial dienen!
Nein heißt nein!
Manche Menschen wollen nicht fotografiert oder gefilmt werden – die Gründe dafür können sehr unterschiedlich und nicht unbedingt sofort ersichtlich sein. Grundsätzlich gilt: Die abgebildete Person muss dir nicht erklären, warum sie nicht aufgenommen werden möchte. Die Verbreitung und Veröffentlichung eines Bildes braucht die Einwilligung der abgebildeten Person (Recht am eigenen Bild). Hast du diese Einwilligung nicht, kannst du dich strafbar machen. Dies gilt nicht für einige wenige gesetzliche Ausnahmen, wie etwa die Beiwerksregelung.
Ich will nicht aufgenommen werden, weil ich....
- privat sein will
- mich für meinen Körper schäme und/oder abwertende Äußerungen zum eigenen Aussehen erfahren habe
-
Rassismus erfahren habe
- Cis/Sexismus erfahren habe
- schon mal eine:n Stalker:in hatte
- illegalisiert werde (meine Anwesenheit/ Abwesenheit wird kriminalisiert: wenn ich erkannt werde, droht mir eine Abschiebung)
- traumatisiert bin (dadurch, immer aufzufallen z.B. als Muslima mit Hijab in einem mehrheitlich weißen Umfeld)
- fotografische Gewalt erlebt habe
- mich auf die Inhalte konzentrieren möchte. Fotografiert zu werden, lenkt mich ab.
- schüchtern bin
- ich nicht möchte, dass du entscheidest, wo ich zu sehen bin
- und es gibt noch viel mehr Gründe
Creative Commons Lizenz
Welche Lizenz nutzt du?
Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sind eine offenere Lizenzform als die herkömmlichen Lizenzen, bei denen alle Rechte vorbehalten sind. Sie ermöglichen dir auf einfache Weise festzulegen, wie andere dein ansonsten urheberrechtlich geschütztes Werk weiterverwenden können. Der Vorteil: Durch Kombinieren oder Remixen können Medienprodukte weiterentwickelt und verbessert werden.
Lizenzgeber:innen behalten ihr Urheberrecht und können anderen zugleich erlauben, ihr Werk zu kopieren, zu verbreiten und anderweitig zu nutzten. Dafür bietet die Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge an, die aus Modulen bestehen. Wähle hier die passende Creative-Commons-Lizenz für dein Werk!
Ein Beispiel: Eine Urheberin kann also zum Beispiel erlauben, dass ihre Illustration verwendet werden darf, solange sie als Urheberin genannt wird (CC BY-Lizenz). Sie kann die Lizenz einschränken: Ihre Illustration muss unter gleichen Bedingungen weitergegeben und darf nur nicht kommerziell genutzt werden (CC BY-NC-SA).
Mehr
Mehr zum Thema Safe Space (Schutzraumprinzip)
Auf dem Blog von Noah Sow findest du Tipps für Foto, Video und Presse auf diskriminierungssensiblen Veranstaltungen.
Hier kannst du die passende CC-Lizenz für dein Werk finden.
Diese Einverständniserklärung kannst du herunterladen und für dein Projekt verwenden.
Dies ist keine Rechtsberatung
Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar und können diese nicht ersetzten. Ziel dieser Seite ist es, ein Bewusstsein dafür zu vermitteln, dass Medienarbeit Persönlichkeitsrechte und weitere Rechte tangieren (kann). Ziel ist es, für die gesellschaftlichen Folgen und mögliche Rechtsverletzungen zu sensibilisieren und aufzuzeigen, was dies insbesondere für Menschen, die von Diskriminierung betroffenen sind, bedeuten (kann). Für detaillierte Rechtsauskünfte solltest du dich an eine juristisch geschulte Person wenden, die verbindlichen Rechtsrat erteilen darf.
Kurztipps
Relevante Rechte in der Medienproduktion
- Recht am eigenen Bild
- Datenschutzgrundverordnung
- Urheberrecht
- Nutzungsrecht
Grundsätzlich hat jede:r hat das Recht zu entscheiden, nicht auf einem Foto oder Video sein zu wollen. Das besagt das Recht am eigenen Bild. Es gibt viele verschiedene Gründe, nicht auf einem Foto oder Video sein zu wollen. Den Grund muss niemand sagen. Als Medienschaffende:r ist es wichtig transparent mit den Rechten umzugehen. Es ist wichtig, die Rechte von den Abgebildeten zu schützen. Es ist auch wichtig, verantwortungsbewusst mit den Aufnahmen und Informationen von den Abgebildeten umzugehen. Machst du eine Aufnahme von einer Person, dann brauchst du in der Regel eine Einverständniserklärung.
Du machst Medien. Deine Medien kannst du für andere Personen bereitstellen. Andere können dann von deiner Arbeit lernen. Durch das Erteilen eines Nutzungsrechts bzw. der Vergabe einer Lizenz kannst kannst du ihnen das erlauben. Es gibt fertige Lizenzverträge. Diese vorgefertigten Lizenzverträge bestehen aus Modulen. So kannst du die für dich passende Lizenz aussuchen. Diese Lizenzverträge heißen Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen).
Handlungsoptionen für Veranstaltungen
Du bist auf einer Veranstaltung. Menschen aus dem Publikum wollen vielleicht Fotos oder Videos von der Veranstaltung machen. Manche Menschen wollen aber nicht auf Fotos und Videos zu sehen sein. Diese Menschen sollen sich sicher fühlen. Du kannst dem Publikum am Anfang von der Veranstaltung sagen: „Macht bitte keine Fotos und Videos. So können sich alle Anwesenden wohlfühlen.“
Du kannst Foto- und Videohinweise an die Türen kleben. Alle Menschen im Publikum wissen dann: Hier wird fotografiert oder gefilmt.
Du kannst Pausenzeiten für Fotos und Videos einplanen. In den Pausen werden Situationen, wie z.B. Publikumsfragen oder interessiertes Zuhören, nachgestellt. So haben Teilnehmende die Chance wegzugehen. Das solltest du dem Publikum vorher gut erklären.
Vor der Veranstaltung kannst du Schlüsselbänder oder Aufkleber verteilen. Diese haben verschiedene Farben. Die Teilnehmenden tragen das Schlüsselband oder den Aufkleber am Körper. Eine Farbe heißt: „Ich finde es okay auf einer Aufnahme zu sein“. Die andere Farbe heißt: „Ich möchte nicht auf den Aufnahmen zu sehen sein“.
In einer Foto- und Videokabine können die Teilnehmenden selber Aufnahmen von sich machen.