Bilder

Du möchtest Lehr- oder Lernmaterialien erstellen, diese mit fremdem Filmmaterial bzw. Videos anreichern oder eigene Videos herstellen und wissen, worauf dabei rechtlich zu achten ist?

I. Nutzung fremder Filmaufnahmen/Videos

Möchtest du fremde Filmaufnahmen oder Videos nutzen, kann eine der vier nachfolgend dargestellten Situationen vorliegen. Je nach Situation, gibt es unter rechtlichen Gesichtspunkten unterschiedlich hohen Handlungsbedarf.

a) Die Aufnahmen sind rechtlich geschützt.

Filmaufnahmen bzw. Videos sind regelmäßig entweder als Filmwerk oder als sog. Laufbilder geschützt.

Der Unterschied besteht u.a. in der Schutzdauer, die bei Filmwerken bis 70 nach dem Tod der/des Urhebers*in beträgt und bei Laufbildern bis 50 Jahre nach erstmaligem Erscheinen bzw. öffentlicher Wiedergabe.

Ein Filmwerk erfordert eine gewisse Schöpfungshöhe, d.h. ein bestimmtes Maß an Originalität und Eigenheit, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Die Schöpfungshöhe kann sich u.a. ergeben aus

  • einer besonderen Schnitttechnik
  • speziellen Bildkompositionen oder Bilderabfolgen
  • einem hohen Einsatz von Licht und Schatten
  • ausgefeilten Techniken
  • ungewöhnlichen Motivvariationen
  • einer besonders eigene Bildsprache.

Einfache Filmaufnahmen oder Standbilder sind stets als sog. Laufbilder rechtlich geschützt. Es handelt sich dabei dann um Bild- oder Bild-Ton-Folgen, die durch ihre Aneinanderreihung als Bewegtbilder erscheinen, aber keine, wie es für den Schutz als Filmwerk erforderlich, Werksqualität aufweisen. 

⇒ In diesem Fall musst du bei der/beim Rechteinhaber*in die Rechte zur  Nutzung (sog. Nutzungsrechte) anfragen.

Du musst die geplante Nutzung beschreiben und hierzu passende Zustimmung einholen. Auf Anfrage stellen wir Muster für das Einwilligungsschreiben zur Verfügung.

b) Die Aufnahmen sind rechtlich geschützt, stehen aber unter einer Creative Commons-Lizenz zur Weiternutzung durch Dritte zur Verfügung.

⇒ In diesem Fall kannst du die Aufnahmen nutzen, sofern du die Bedingungen der Creative Commons-Lizenz einhältst.

Das heißt beispielsweise bei der Lizenz CC BY, dass du

  • den Titel der Aufnahmen angibst (sofern vorhanden),
  • den Namen der/des Urheber*in nennst,
  • die Quelle angibst
  • zur Quelle verlinkst
  • zur passenden CC-Lizenz verlinkst.
  • Im Falle von Bearbeitungen musst du auf diese hinweisen (z.B. „Ausschnitt von …“, Zusammenschnitt durch … (Name der/des Bearbeitenden)).

b) Du möchtest die Aufnahmen zitieren.

D.h. Du möchtest einen Auszug verwenden, auf den du in deiner Arbeit Bezug nimmst, entweder

  • als Beispiel
  • zur Erläuterung oder
  • zur Veranschaulichung eigener Aussagen.

In diesem Fall kannst du im Wege der Zitierbefugnis berechtigt sein, die Aufnahmen zu nutzen, auch ohne vorab eine Zustimmung einzuholen.

Ein rechtliches zulässiges Zitat bringt mit sich,

  • dass das zitierte Werk vor der Nutzung bereits veröffentlicht gewesen ist
  • dass man sich inhaltlich mit dem Zitierten befasst
  • nur in begrenztem und angemessenem Umfang zitiert
  • das Zitat als solches kennzeichnet und
  • die Quelle angibt.

Weitere Details finden sich hier (verlinkt).

c) Kein Urheberrechtsschutz oder Leistungsschutz mehr

Du möchtest fremde Aufnahmen nutzen, bei denen kein Urheberrechtsschutz oder Leistungsschutz mehr besteht, d.h. bei denen das fremde Werk durch Ablauf der Schutzdauer gemeinfrei geworden ist.

In diesen Fällen ist eine Nutzungsanfrage entbehrlich; es sollten gleichwohl Urheber- und Quellennachweise erbracht werden.

Sowohl bei eigenen als auch bei fremden Aufnahmen, sind ergänzend die Ausführungen unter II. zu beachten.

II. Inhalt der fremden Videos oder Filme rechtlich geschützt?

In einem nächsten Schritt müsstest du überprüfen, ob der Inhalt der Aufnahmen möglicherweise rechtlich geschützt ist.

Hierfür kommen in Frage:

  • Persönlichkeitsrechte (z.B. erkennbare Personen in der Aufnahme)
  • Urheberrecht (z.B. eingefügte Videoschnipsel oder ein Konzertmitschnitt)
  • fremde Markenrechte oder Designs (z.B. fremde Logos sind prominent erkennbar in den Videos).

In einzelnen Fällen, wenn die geschützten Gegenstände bzw. die Personen nur nebensächlich oder austauschbar in einer Aufnahme vorkommen, kann ein Fall des sog. Beiwerks vorliegen. Dann kannst du die Aufnahme auch ohne Einholung einer Zustimmung nutzen.

In allen übrigen Fällen solltest du zum/zur Rechteinhaber*in zwecks Nutzungsanfrage Kontakt aufnehmen.

III. Inhalt der eigenen Videos rechtlich geschützt?

Wenn du eigene Film-/Videoaufnahmen herstellst, musst du ebenfalls die unter II. genannten Rechte beachten.

Das relevanteste ist bei Filmaufnahmen das Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

D.h. in der Regel ist eine Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich.

Im Falle von einer Vielzahl von Personen, bei denen es auf die einzelne nicht ankommt, empfiehlt sich, mit Fotohinweisen zu arbeiten. Details hierzu finden sich in der Rubrik ‚Persönlichkeitsrecht’. Muster für Einwilligungen und Fotohinweise stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.