Websites

hoou-rights.de – Diesen Name der Webseite  kann man sich gut merken!  Es ist eine tolle Domain. Doch was ist das? Du willst mehr wissen? Gerne! Auf dieser Seite findest Du viele Informationen zum Thema „Domain“.

Was ist eine Domain?

Eine Domain ist eine Internetadresse. Sie setzt sich zusammen aus dem Namen der Webseite. Man liest diese Adressen von hinten nach vorne. Von großer Bedeutung ist daher die Domainendung wie „.de“ oder „.ch“. Dann folgt die Namensgebung wie „hoou-rights“. Die Webseite wird mit der Bezeichnung „http“ eingebunden.

Wenn Du in der Internetpräsenz schnell gefunden und wiedererkannt werden willst, vergebe Dir ein entsprechend prägnante Namen.

Muss ich auch Rechte Dritter bei der Namensvergabe beachten?

Ja! Unbedingt! Zu beachten sind:

  • Namensrechte, § 12 BGB: Schutz des Namens vor Namensanmaßung Dritter und unbefugten Gebrauch
  • Markenrechte, §§ 14, 15 MarkenG: Schutz der gedanklichen Verbindung eines Zeichens zu einer Ware bzw. Dienstleistung eines Unternehmens, z.B. ein angebissener Apfel als Kennzeichen für Hard- und Software eines kalifornischen Unternehmens.
  • Titelschutz, § 5 Abs. 3 MarkenG: Schutz von Namen oder Bezeichnungen von Werken (Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken)
  • sonstige Kennzeichenrechte, z.B. Firmierungen von Unternehmen

Nicht jede technisch mögliche und verfügbare Domain ist auch rechtlich zulässig, bitte beachtet bei der Verwendung mögliche besser und ältere Rechte Dritter!

Wie oft kann ein Domainname vergeben werden?

Domainnamen können nur einmal vergeben werden. Man sollte bei der Vergabe einer Domain schnell sein. Es gilt hier der Grundsatz „first come, first served!“

Wo kannst Du die Anmeldung einer Domain vornehmen?

Bei DENIC oder INTERNIC kann Du Deine Wunschdomainnamen anmelden und zugleich überprüfen, ob ähnliche Namen vergeben sind.

Was ist bei der Namensgeben von Domain erlaubt?

Erlaubt ist die nicht namensmäßige Verwendung von Namen (z.B. fanforum-guentherjauch.de), die nicht kennzeichenmäßige Verwendung von Marken (z.B. microsoft-kritiker.de) und die nicht titelmäßige Verwendung von Werktiteln (z.B. gebrauchte-winnetou-buecher.de).

Welches Recht gilt bei Webseiten?

Bei der Endung „.de“ kann man davon ausgehen, dass deutschen Kennzeichnungsrecht gilt. Bei Endungen wie „.com“ oder „.edu“ muss man davon ausgehen, dass ausländischen Recht zur Anwendung kommen wird.

Wie gehe ich am besten vor?

Am besten ist: Rechte klären und sich entsprechende Lizenzen einräumen lassen!

Wo kann ich mich mehr informieren?

Im diesen Video sind folgende Lernziele vorgesehen

Lernziel 1: Sie kennen die rechtlichen Voraussetzungen an die Vergabe von Domains.

Lernziel 2: Sie kennen die Anforderungen an den Domainschutz

Lernziel 3: Sie kennen die mögliche Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele im Falle von Rechtsverletzungen.

In den beiden folgenden Videos kriegst Du noch weitere vertiefende Informationen.