Fälle: Namensrecht

tagesumschau.de verletzt den Werktitel „Tagesschau“

Urteil des HansOLG Hamburg vom 01.03.2018, Az. 3 U 167/15 

Eine Rundfunkanstalt der ARD sah ihre Rechte an dem Titel der »Tagesschau« durch die Betreiberin der Domain tagesumschau.de verletzt und wandte sich an die Hamburger Gerichte. Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied in einem ausführlich begründeten Urteil, dass in der Tat die Domain tagesumschau.de den Werktitel »Tagesschau« verletzt.

fc.de

LG Köln, Urteil vom 09.08.2016, Az. 33 O 250/15

Dem 1. FC Köln steht ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Kürzel „FC“ zu  aufgrund der lang andauernden und bundesweiten Benutzung der aus dem Namen „1. FC Köln“ gebildeten Abkürzung „FC“.

Zu den Grundsatzurteilen zählen:

maxem.de

BGH Urteil vom 26.06.2003 (Az. I ZR 296/00):

Registrierung eines fremden Namens als Domain stellt eine Namensanmaßung nach § 12 BGB dar.

shell.de

BGH Urteil vom 22. 11.2001 (Az. I ZR 138/99)

Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domainnamen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im Allgemeinen dazu, dass es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat; nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Names dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.