Impressum – Anbieterkennzeichnung

IMPRESSUM!!! Du hast bestimmt schon öfters gesehen. Entweder ist ein Hinweis darauf ganz oben auf der Seite oder ganz unten zu finden. Aber was ist das überhaupt?

Im folgenden Video wird Dir kurz und knapp dieses Thema erklärt:

Welche Angaben müssen in ein Impressum?

Das erklärt sich am besten, wenn Du Dir die einschlägige Norm ansiehst.

§ 5 TMG Allgemeine Informationspflichten

(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- und Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und eine entsprechende Registernummer,
  5. ……
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschaft-Identifikationsnummer nach § 139 c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  7. …… .

Wer benötigt eine Impressum?

Das Impressum ist also wichtig, um ggf. Ansprüche gegenüber dem Betreiber der Webseite (Anbieter) geltend machen zu können. Du möchtest doch sicher auch wissen, mit wem Du es auf einer Seite zu tun hast.

Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für „geschäftsmäßige Online-Dienste“. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Webseite üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.

Die Vorschrift des § 18 Medienstaatsvertrages (MStV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Da nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt ist, was hierunter fällt und was eher nicht, empfiehlt es sich ein Impressum zu haben.

Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden sein?

Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind.

Gibt es ein allgemein gültiges Muster?

Das ist alles etwas kompliziert. Gibt es vielleicht ein für alle gültiges Muster, auf das ich zugreifen kann? Nein, leider nicht. Man kann jedoch im Internet Impressums-Generatoren benutzen. Eine rechtliche Gewähr bieten diese jedoch nicht. Deswegen frage am besten die Juristen an.